Der Weg für eine neue Volkszählung ist frei: Der Bundestag hat am 28. November den Einspruch des Bundesrats gegen das Zensusvorbereitungsgesetz der Bundesregierung ( 16/5525 ) zurückgewiesen. 422 Abgeordnete votierten in der namentlichen Abstimmung für die Abweisung, 50 stimmten dagegen und 106 enthielten sich. Da der Einspruch in der Länderkammer einstimmig war, konnte der Bundestag ihn nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln, mindestens der Mehrheit seiner Mitglieder zurückweisen (Artikel 77, Absatz vier des Grundgesetzes).
Die Länder sind nicht grundsätzlich gegen eine neue Volkszählung, sie bemängeln aber, dass sie durch die jetzigen Planungen mit erheblichen finanziellen Belastungen rechnen müssen. Allein für die Vorbereitung des so genannten registergestützten Zensus - der sich im Wesentlichen auf die Auswertung von Melderegistern, Grundbüchern und Daten der Bundesagentur für Arbeit und nicht auf direkte Bürgerbefragungen stützt - werden die Länder mit mindestens 137 Millionen Euro zur Kasse gebeten, der Bund mit nur rund 40 Millionen Euro. Der Bundesrat hatte daher eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten verlangt, ein entsprechendes Vermittlungsverfahren war aber Anfang November gescheitert.
Daraufhin hatte die Unions-dominierte Länderkammer zum ersten Mal seit dem Amtsantritt der Großen Koalition gegen einen Beschluss des Bundestags Einspruch eingelegt. Da es sich beim Zensusvorbereitungsgesetz um ein Einspruchsgesetz handelt und die Zustimmung des Bundesrats nicht erforderlich ist, hatte das Veto der Länderkammer nur aufschiebende Wirkung.