Die Belange von Kindern haben künftig nach einer Trennung der Eltern absoluten Vorrang. Der Bundesrat beschloss am 30. November das entsprechende neue Unterhaltsrecht. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Bei der Verteilung der Unterhaltsansprüche stehen Kinder künftig an erster Stelle, noch vor den Ansprüchen des geschiedenen Ehepartners. Gewinner der Reform sind auch unverheiratete Frauen. Künftig spielt es beim Betreuungsunterhalt keine Rolle mehr, ob die Eltern verheiratet waren. Diese Mütter oder Väter stehen nach dem Kind künftig im zweiten Rang.
Die Länderkammer billigte zudem die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 2,15 Milliarden Euro zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Die Bundesmittel sollen mit weiteren Finanzhilfen Länder und Kommunen bis 2013 zu einer Verdreifachung der Betreuungsplätze führen. Insgesamt werden Bund, Länder und Gemeinden dafür vier Milliarden Euro ausgeben.
Die Beiträge zur Betriebsrente bleiben sozialabgabenfrei. Der Bundesrat billigte am 30. November einen entsprechenden Beschluss des Bundestages. Ursprünglich sollten vom Jahr 2009 an Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden, was die betriebliche Altersvorsorge unattraktiver gemacht hätte. Im Rahmen der Entgeltumwandlung kann nun ein Teil des Bruttogehalts ohne Abschläge in den Aufbau einer Betriebsrente fließen. Dadurch entgehen den Sozialkassen Beitragseinnahmen in Millionenhöhe.
Entgelte von staatsnahen Beschäftigten in der DDR sollen nach dem Willen der Linksfraktion bei der Rentenberechnung wie die anderer Versicherter behandelt werden. In einem Gesetzentwurf zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes ( 16/7035 ) fordern die Fraktion, dass die Entgelte der Versorgungsberechtigten nicht mehr nur bis zum Durchschnittseinkommen, sondern bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die Rentenberechnung eingehen. Die Streichung der bisherigen Kappung solle rückwirkend zum Juli 1993 erfolgen, da von da an für Sonderversorgungssysteme keine Vergleichsrentenberechnung mehr erfolgte. Die Linke moniert, dass nach geltendem Recht "Personen mit herausgehobenen Funktionen im Partei- und Staatsapparat der DDR mit die Biografie betreffenden Eingriffen ins Rentenrecht belegt" würden. Dies verletze die Wertneutralität des Rentenrechts.