TERRORCAMPS
Initiative Hessens im Bundesrat vorgestellt
Hessen möchte den Aufenthalt in terroristischen Ausbildungslagern - etwa in Afghanistan oder Pakistan - unter Strafe stellen. Das Land hat dazu im Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht. Dieser sieht vor, die Wahrnehmung von Ausbildungsangeboten, die terroristischen Zielen dienen, unter Strafe zu stellen. Das Strafgesetzbuch müsse im entsprechenden Paragrafen ("Bildung einer terroristischen Vereinigung") ergänzt werden, heißt es darin.
Nach dem Willen Hessens soll dies zukünftig mit Gefängnis von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Damit, so Hessens Justizminister Jürgen Banzer (CDU) am 30. November in der Länderkammer, werde ein Strafrechtslücke geschlossen. Beispielsweise hätten sich die vor wenigen Monaten im Sauerland Festgenommenen in terroristischen Ausbildungslagern aufgehalten.
Banzer bezeichnete den geplanten Straftatbestand als "unverzichtbar". Die von Teilnehmern aus so genannten Terrorcamps ausgehende Gefahr müsse rechtzeitig begegnet werden. Überlegungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in diese Richtung gingen nicht weit genug.
Auch die seit 2002 straffreie so genannte Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen soll nach dem Willen Hessens wieder strafbar werden. Es könne nicht hingenommen werden, dass derjenige straffrei bleibe, der dazu aufruft, sich mit den Zielen einer terroristischen Vereinigung zu solidarisieren. Letzlich müsse eine effektive Strafverfolgung in Fällen ermöglicht werden, in denen der internationale Terrorismus die Sicherheit und Ordnung in Deutschland gefährde.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), bezeichnete den hessischen Vorschlag als "nicht praxistauglich". Der Nachweis von terroristischen Strukturen eines Ausbildungslagers im Ausland sei selten bis gar nicht führbar.