Die Daten aller Telefon- und Internetverbindungen werden vom kommenden Jahr an sechs Monate lang gespeichert. Der Bundesrat ließ am 30. November das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung ohne Einwände passieren. Gespeichert werden müssen von den Telefondiensten die Rufnummer, Beginn und Ende der Verbindung, Datum und Uhrzeit sowie bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers. Ziel ist unter anderem eine bessere Terrorbekämpfung.
In der Länderkammer verteidigte der Parlamentarisches Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), die umstrittene Vorratsdatenspeicherung. Die so genannten Verkehrsdaten würden schon jetzt gespeichert. Und auch künftig würden nicht die Inhalte archiviert, sondern lediglich, welche Verbindung zu einer bestimmten Zeit bestanden habe. Die Bundesregierung habe mit der Neuregelung die Mindestanforderungen einer entsprechenden EU-Richtlinie erfüllt. Diese war nach den Terroranschlägen von Madrid 2004 beschlossen worden.
Mit dem Gesetz wird zudem die Telekommunikationsüberwachung neu gefasst. Diese kann künftig bei dem Verdacht auf eine schwere Straftat angeordnet werden. Dies gilt auch bei Korruptionsdelikten, gewerbs- oder bandenmäßigem Betrug, schweren Steuerdelikten, Menschenhandel und bei der Verbreitung von Kinderpornografie. Ist der "Kernbereich privater Lebensführung" betroffen, darf nicht abgehört oder das Abgehörte nicht verwendet werden. Abgehört werden dürfen auch einzelne Geheimnisträger wie Anwälte, Ärzte und Journalisten. Ein Antrag des Landes Berlin, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um auch für diese Berufsgruppen einen besonderen Schutz durchzusetzen, fand keine Mehrheit in der Länderkammer.