Eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens schlägt die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/7179 ) vor. Es fehlt nach Ansicht der Liberalen im bisherigen Recht nach wie vor eine klare und eindeutige gesetzliche Regelung für diesen Beruf. Deswegen sei ein Systemwechsel erforderlich. Zudem schlagen die Liberalen vor, die Zuständigkeit für die so genannte Forderungspfändung ganz auf den Gerichtsvollzieher zu übertragen. Ferner fordert die FDP-Fraktion, die Gerichtsvollzieher stärker als bisher an der gütlichen Streitbeilegung zu beteiligen, um die Justiz zu entlasten. Vor Einleitung eines Mahn- oder Klageverfahrens könne der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen, eine unbezahlte, angemahnte Forderung einzuziehen. So ließen sich angedrohte Vollstreckungsmaßnahmen eventuell vermeiden.
Der Kampf gegen Computerkriminalität soll international auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 16/7218 ) vorgelegt, mit dem ein Übereinkommen des Europarats von November 2001 in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Ziel des Übereinkommens ist es, einen strafrechtlichen Mindeststandard bei schweren Formen der Computerkriminalität zu schaffen. Darüber hinaus soll durch Änderung des Strafverfahrensrechts die Strafverfolgung erleichtert werden. Das Übereinkommen wird durch ein Zusatzprotokoll ergänzt. Darin geht es um Verfolgung von Tätern, die mittels Computersystemen rassistische und fremdendfeindliche Straftaten begehen.
Der Mindeststreitwert in Verfahren vor Zivilgerichten und Arbeitsgerichten soll von 600 Euro auf 1.000 Euro steigen. Dies sieht der Bundesrat in einem Gesetzentwurf ( 16/6970 ) zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes vor. Nach Meinung der Länderkammer übersteigen die Kosten des Rechtsstreits oft die Höhe des Streitwerts. Angesichts der Tatsache, dass die personellen und sachlichen Ressourcen vor dem Hintergrund knapper Haushaltsmittel begrenzt seien, gelte es, Entlas-tung zu schaffen, wo dies möglich und verfassungsrechtlich zulässig sei. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. Die vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen in der Justiz dürften zu keinen unnötigen und unvertretbaren Verkürzungen des Rechtsschutzes für die Bürger führen.
Die Sicherheitskontrollen an Flughäfen sollen aus Sicht der Linksfraktion verstaatlicht werden. In einem Antrag ( 16/7108 ) fordern die Abgeordneten, dass vor allem die Kontrollen von Passagieren und Gepäckstücken nicht mehr von privaten Sicherheitsdiens-ten, sondern von Angestellten oder Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei wahrgenommen werden. Bei verschiedenen Überprüfungen der Sicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen durch die Bundespolizei seien "massive Sicherheitslücken" offenbar geworden, heißt es in den Antrag der Linksfraktion weiter.
Mehr Schutz und Mitbestimmung für Kinder will die Fraktion Die Linke mit einem Antrag ( 16/7110 ) erreichen. Da soziale Absicherung die "Grundvoraussetzung jeglicher Beteiligung an demokratischen Entscheidungsprozessen" sei, fordern die Linksparlamentarier eine gebührenfreie Ganztagskinderbetreuung, die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung durch die öffentliche Hand, die Rücknahme der Altersgrenzesenkung beim Kindergeldanspruch und die "konsequente Beseitigung der materiellen Kinderarmut" durch eine Erhöhung des Kindergelds und des Kinderzuschlags. Zur Begründung heißt es in dem Antrag, Kinderkrippen und Kindergärten seien "Orte der Bildung und Erziehung" und damit "vorzüglich geeignet" zur frühen Partizipation und Mitbestimmung.
Mit einer Spende von 200.000 Euro hat die Deutsche Bank im Oktober die FDP bedacht. Dies geht aus einer Unterrichtung durch den Bundestagspräsidenten ( 16/7118 ) hervor. Ferner habe die CDU 65.000 Euro von Ann Kathrin Linsenhoff aus Kronberg erhalten. Michael Stoschek aus Ahorn habe der CSU 100.000 Euro gespendet. z