STAMMZELLGESETZ
Drei Gruppenanträge sollen 2008 im Bundestag diskutiert werden
Die Debatte war kontrovers, die Entscheidung knapp. Das Votum der CDU-Delegierten auf ihrem Parteitag am 3. Dezember für eine mögliche Lockerung des geltenden Stammzellgesetzes rief unterschiedliche Reaktionen hervor. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Fritz Kuhn, warf der Union vor, ihre ethischen Überzeugungen aufzugeben. Der Leiter des Katholischen Büros bei der Bundesregierung, Prälat Karl Jüsten, nannte das Votum bedauerlich. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) dagegen begrüßte die Entscheidung.
Die Debatte auf dem CDU-Parteitag ist symptomatisch für das Konfliktpotenzial des Themas. Seit Monaten wird über eine Verschiebung des Stichtages diskutiert. Im Mai gab es dazu eine Anhörung im Forschungsausschuss.
Die derzeitigen Regeln des Stammzellgesetzes stammen aus dem Jahr 2002. Sie legen fest, dass deutsche Wissenschaftler für ihre Arbeit nur solche menschlichen embryonalen Stammzelllinien verwenden dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland entstanden sind. Forscher bemängeln, dass diese verunreinigt seien, und fordern seit längerem die Abschaffung der Vorschrift. Während die Grünen sich gegen eine Gesetzesänderung aussprechen, haben sich SPD-Abgeordnete für eine Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 ausgesprochen. Doch es gibt noch radikalere Vorschläge. Ende Oktober hatten Katherina Reiche (CDU), Thomas Oppermann (SPD) und Ulrike Flach (FDP) einen Gruppenantrag vorstellen wollen, um die Stichtagsregelung vollständig abzuschaffen. Doch die Präsentation war kurzfristig abgesagt worden - wegen Bedenken in der Union.
Vor allem die Liberalen unterstützen die Forderung der DFG nach mehr Freiheit für die Forschung. Dabei ist umstritten, ob die Arbeit mit diesen Zellen überhaupt notwendig ist. Embryonale Stammzellen können sich zwar zu allen Zellformen ausbilden, sind also flexibel einsetzbar. Amerikanischen und japanischen Forschern ist es aber vor kurzem gelungen, Haut- und Bindegewebszellen, so genannte adulte Stammzellen, umzubauen, so dass auch sie anderweitig nutzbar sind.
Der Bundestag wird sich vermutlich Anfang kommenden Jahres mit dem Stammzellgesetz befassen. Nach Angaben des Unions-Fraktionsgeschäftsführers Norbert Röttgen wird es drei fraktionsübergreifende Gruppenanträge zu dem Thema geben. Im ersten wird die völlige Abschaffung des Stichtages gefordert, im zweiten eine Verschiebung und im dritten die Beibehaltung der derzeitigen Regelung. Die Abstimmung soll dann wie bei der Entscheidung im Bundestag 2002 freigegeben werden.