Das Jahr begann mit einem Paukenschlag: Der Bundestag stimmte einer Grundgesetzänderung als Voraussetzung für eine akustische Wohnraumüberwachung ohne Wissen des Betroffenen zu. Die nötige Zweidrittelmehrheit für den "Großen Lauschangriff" wurde mit 452 Ja- gegenüber 184 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen erreicht. Das von der Regierung vorgelegte "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität" konnte mit dem Votum der Union, der Mehrheit der FDP sowie Teilen der SPD umgesetzt werden. Landesweit hatte es Diskussionen gegeben. Noch zwei Tage vor der Plenardebatte traten zehn Landesdatenbeauftragte an die Öffentlichkeit und mahnten in einer gemeinsamen Erklärung, mit dem Lauschangriff werde "ein fundamentaler Grundwert der Gesellschaft aufgegeben".
Trotz Zweidrittelmehrheit blieb das Gesetz umstritten: "Mit der Ausweitung der Abhörpraxis geht eine massive Beeinträchtigung der zwischenmenschlichen Vertrauensverhältnisse einher und damit ein Vertrauensverlust des Bürgers in den Staat", erklärte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Sie war 1995 wegen fehlenden Rückhalts in der FDP zur Ablehnung des Lauschangriffs als Justizministerin zurückgetreten. Innenminister Manfred Kanther (CDU) unterstrich dagegen im Plenum die Notwendigkeit der Grundgesetzänderung als "wichtigen Prüfstein für die innere Sicherheit".
Letztinstanzlich urteilte das Bundesverfassungsgericht am 3. März 2004 über die Zulässigkeit des Großen Lauschangriffs. Darin wurde die Änderung des Artikels 13 als verfassungskonform bestätigt, weite Teile der instrumentalen Umsetzung des Gesetzes wurden jedoch wieder außer Kraft gesetzt. Als "kontraproduktiv" bezeichnete später ein hoher Regierungsbeamter das Resultat für die Polizei: nun gebe es zwar eine Grundgesetzänderung, aber immer noch keine wirksame Waffe gegen Menschenhandel, Geldwäsche, Drogen und Terrorismus./wol z