Die Bundesregierung rechnet damit, dass Verfahren zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS) ab 2020 kommerziell verfügbar sind. In ihrer Antwort ( 16/7264) auf eine Große Anfrage der Grünen ( 16/5164) weist sie darauf hin, dass sich einzelne Verfahrensschritte der CCS-Technologien noch in einer frühen Entwicklungsphase befinden. CCS könne, falls es sich als ausreichend belastbar erweisen sollte, Bestandteil einer weltweiten Strategie namens "Clean Fossil Fuel Strategie" werden. Die Regierung strebt nach eigenen Angaben eine Doppelstrategie an. Danach sollten zugleich die Potenziale der CCS-Technologie entwickelt und die technischen Möglichkeiten zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen durch erneuerbare Energien, Energieeinsparungen und eine höhere Energieeffizienz realisiert werden.
Der Bundestag am 17. Januar den Regierungsentwurf zum Abkommen über die Zusammenarbeit der EU mit der Schweiz "zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen" ( 16/6965) bei Enthaltung der Linken in geänderter Fassung angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 16/7517). In dem Abkommen vereinbaren die EU und die Schweiz Amts- und Rechtshilfe bei Durchsuchungen und beim Beschlagnehmen von Gegenständen. Auf Bitten des Bundesrates wurde in das Gesetz ausdrücklich aufgenommen, dass das Grundrecht auf Unverletztlichkeit der Wohnung bei einer Durchsuchung wegen Betrugsverdachts eingeschränkt wird.
Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 17. Januar den Regierungsentwurf zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften ( 16/7248) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung ( 16/7732) angenommen. Damit entfallen künftig die vierteljährlichen Konjunkturerhebungen bei Handwerksunternehmen. Sie sollen durch die Auswertung von Verwaltungsdaten ersetzt werden. Zugleich wird jedoch für die rund 7.000 Unternehmen der Abwasser- und Abfallentsorgung eine jährliche Informationspflicht eingeführt. Während der Wegfall der Befragungen die Wirtschaft um jährlich 3,3 Millionen Euro entlastet, kommen nach Schätzungen der Bundesregierung durch die neuen Informationspflichten aufgrund von EU-Recht Belastungen von etwa 3,7 Millionen Euro auf die Wirtschaft zu.
Der Bundestag hat am 17. Januar dem Präsidenten des Bundesrechnungshofes auf dessen Antrag hin ( 16/6219) Entlastung im Hinblick auf die Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2006 erteilt. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Haushaltsausschusses ( 16/7518) an, der bei seinem Votum wiederum einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses gefolgt war.