Zweieinhalb Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung einigten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer und die Bürgermeister der Stadtstaaten am 27. Februar 1993 in Potsdam unter Vorsitz des sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf auf Grundpositionen für den angestrebten Solidarpakt.
Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten hatte sich herauskristallisiert, dass die geplante Finanzförderung angesichts der vollkommen am Boden liegenden ostdeutschen Wirtschaft nicht ausreichen würde.
Die Länder hielten es für erforderlich, die Zahlungen aus dem "Fonds Deutsche Einheit" zu verstetigen. Sie verlangten zudem Mittel für Wohnungsbau, die Sanierung industrieller Kerne und die Exportförderung ostdeutscher Produkte. Zur Finanzierung sollte der Treuhand-Anstalt zugestanden werden, weitere Kredite aufzunehmen. Dem Bund wurden Ausgabenkürzungen und der Abbau von Steuervergünstigungen vorgeschlagen, um jährlich 10 Milliarden Mark einzusparen und entstehende Finanzlöcher zu stopfen. Einig war man sich auch über notwendige weitere Steuererhöhungen ab 1995, um Treuhandschulden, DDR-Altschulden und den Länderfinanzausgleich zu finanzieren.
Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) kritisierte zwar: "Die Solidargemeinschaft darf keine Forderungsgemeinschaft gegenüber dem Bund und dem Steuerzahler sein." Doch nach drei Tagen Klausur fanden Bundestag, Bundesregierung und Länder am 13. März einen Konsens: einen Solidaritätszuschlag von 7,5 Prozent ab 1995, keine Kürzungen von Sozialleistungen und eine Soforthilfe in Höhe von zwei Milliarden Mark für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Ostdeutschland.