Die Verschärfung des Waffengesetzes war längst überfällig. Schafft doch die geplante Novellierung vor allem in einem entscheidenden Punkt Klarheit: Das Gesetz verbietet es, so genannte Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit mit sich zu führen.
Anscheinswaffen sind Waffenimitate, die täuschend echt aussehen und nach ihrer äußeren Form den Anschein echter Waffen, wie vollautomatischer Maschinengewehre, Pumpguns oder Pistolen und Revolver, erwecken. Dazu gehören auch so genannte Softair-Waffen.
Durch die Bestimmungen wird in erster Linie die Sicherheit der Polizeikräfte gestärkt. Kam es doch in der Vergangenheit immer wieder zur Konfrontation der Beamten mit vermeintlich echten Waffen, die, wie im Fall der Softair-Pistolen, ohne Waffenschein von jedem 18-Jährigen gekauft werden können.
Für die Beamten stellte sich dabei im Einsatz ein um das andere mal die Frage: "Ist die Waffe echt?" Dass es nur in seltenen Fällen zu tragischen Verwechslungen gekommen ist und Polizisten aus einer vermeintlichen Notwehr-Situation heraus Gebrauch von ihrer Schusswaffe gemacht haben, ist zum einen Glück und zum anderen kluge Besonnenheit auf Seiten der Beamten.
Tatsache ist jedoch, dass die meisten Überfälle mit Hilfe von Faustfeuerwaffen begangen werden. In vielen, wenn nicht sogar in den meisten Fällen, sind dies Anscheinswaffen, mit denen man zwar niemanden töten, aber eben bedrohen kann. Sie haben in der Öffentlichkeit nichts zu suchen.