Wann denn mit einer Vorlage zum Thema "Verkauf von Immobilienkrediten" zu rechnen sei, wollten die Grünen in der Sitzung des Finanzausschusses am 20. Februar von den Koalitionsfraktionen wissen. Die Koalition habe noch Beratungsbedarf, wurde ihnen beschieden, einen Zeitplan gebe es nicht. Um zu einem besseren Schutz von Schuldnerrechten zu kommen, müsse noch der Rechtsausschuss einbezogen werden. Der Verkauf von Immobilienkrediten an ausländische Finanzinvestoren beschäftigt den Ausschuss nun nahezu ein Jahr. In den Medien war über Fälle berichtet worden, in denen Häuslebauer vom neuen Gläubiger in die Zwangsvollstreckung getrieben wurden. Der Ausschuss hörte sowohl einer nichtöffentlichen als auch einer öffentlichen Anhörung Sachverständige zu diesem Thema. Eine Regelung soll im Zuge der laufenden Beratung des Risikobegrenzungsgesetzes ( 16/7438) gefunden werden. Dieses hat in erster Linie zum Ziel, mehr Transparenz bei Beteiligungen an börsennotierten Akteingesellschaften herzustellen. Bereits seit dem vergangenen Herbst befindet sich der Gesetzentwurf zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen i( 16/6311) in der Ausschussberatung, das Anreize zur Bereitstellung von Wagniskapital für junge, technologieorientierte Unternehmen schaffen soll.
In die Debatte um den Kreditverkauf hat sich jetzt auch die Linksfraktion eingeschaltet. Der Bundestag hat am 21. Februar einen Antrag der Fraktion ( 16/8182) in erster Lesung zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Darin fordern die Abgeordneten einen "Stopp" des Verkaufs von Krediten an Finanzinvestoren. Die Bundesregierung wird aufgefordert klarzustellen, dass der Verkauf eines Kreditvertrags nur mit der Zustimmung des Kreditnehmers zulässig sei. Das aus Sicht der Fraktion bereits bestehende Verbot, den Vertragspartner einfach auszuwechseln, müsse "rechtssicher" gemacht werden, auch für den Fall, dass der Darlehensvertrag kündbar wäre. Die Linke will darüber hinaus, dass die Zustimmung des Schuldners zu einer Vertragsübernahme ausdrücklich eingeholt werden muss. Formularmäßige Vereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten nicht zulässig sein.
Verbieten will die Fraktion auch eine vertraglich festgesetzte Zinserhöhung für den Fall, dass der Schuldner nicht zustimmt. Auch die Übertragung von Darlehensverträgen im Wege der Umwandlung, etwa durch Ausgliederung an Institute ohne Banklizenz, müsse von seinem Einverständnis abhängig gemacht werden, heißt es in dem Antrag weiter. Ferner sei bei zustimmungspflichtigen Kreditverkäufen in Ländern außerhalb der EU zu regeln, dass die Vertragsabwicklung, das so genannte Servicing, nach wie vor von einer Bank im Inland vorgenommen wird.
Gesetzlich ausdrücklich geregelt haben wollen die Abgeordneten zudem das Bankkundengeheimnis als Schutz vor unberechtigter Datenweitergabe an Private. Kreditnehmer sollten bei einer Abtretung von Forderungen aus einem laufenden Kreditvertrag das Recht auf außerordentliche Kündigung innerhalb von sechs Monaten ohne Vorfälligkeitsentschädigung erhalten. Vor Ablauf der Zinsbindungsfrist solle die Bank unaufgefordert eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, ob sie den Vertrrag fortsetzen will. Für die Anschlussfinanzierung müssen nach dem Willen der Linksfraktion die "marktüblichen Zinsen" gelten.
Darüber hinaus will die Fraktion die Darlehensgeber verpflichten, dass gemäß dem Grundsatz "Sanierung vor Vollstreckung" die Möglichkeiten ausgelotet werden, die eine Fälligstellung des Kredits verhindern könnten. Eine doppelte Inanspruchnahme von Kreditnehmern aufgrund des Sicherungsrechts und aufgrund der Forderung müsse ausgeschlossen werden, heißt es. Sicherungsmittel für Immobiliendarlehen solle nur noch die Hypothek, gegebenenfalls die Sicherungshypothek, sein. Die "Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung" dürfe von neuen Gläubigern nicht mehr missbräuchlich ausgenutzt werden.