Die FDP will, dass die Aussteller von Spendenquittungen bei zweckwidriger Verwendung steuerbegünstigter Spenden nur noch für 20 Prozent des fehlverwendeten Betrags haften müssen. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes ( 16/7519) vorgelegt, den der Bundestag am 22. Februar zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Derzeit sieht das Einkommensteuergesetz eine Haftung in Höhe von 30 Prozent der insgesamt zugegangenen Spenden vor, wobei die Haftung weder von einem Verschulden noch davon abhängt, in welchem Umfang Spenden zweckwidrig verwendet wurden. Diese verschuldensunabhängige Haftung widerspricht nach Auffassung der Liberalen dem Ziel, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken. In der Praxis hätten gerade die Aussteller von Spendenquittungen gerade in größeren Vereinen keinen Einfluss auf die Verwendung der Spenden.
Die Fraktion erinnert daran, dass der Haftungsbetrag bereits von 40 auf 30 Prozent verringert wurde. Der Körperschaftsteuersatz sowie der Eingangssatz der Einkommensteuer lägen jetzt jedoch bei 15 Prozent. Daher schlagen die Abgeordneten vor, den Haftungsbetrag auf 20 Prozent zu senken. Auch sollte nicht der gesamte Spendenbetrag die Berechnungsgrundlage für den Haftungsbetrag bilden. Es reiche aus, heißt es, die tatsächlich zweckwidrig verwendeten Beträge anzusetzen. Eingeführt werden sollte nach dem Willen der Fraktion eine Haftung bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, wie es heute schon für das Ausstellen unrichtiger Spendenquittungen der Fall sei.