Die Bundesregierung soll eine verbindliche Verwaltungsvorschrift über die Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in obersten Bundesbehörden erlassen. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am 9. April einstimmig. Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung weiter auf, klare Grenzen für den Einsatz Externer zu ziehen.
Der Ausschuss bezog sich auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes. Danach waren in den Jahren 2004 bis 2006 zwischen 88 und 106 Externe bei obersten Bundesbehörden beschäftigt. Ihre häufig unentgeltliche Tätigkeit werfe Fragen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Neutralität, Glaubwürdigkeit und Transparenz des Handels der öffentlichen Verwaltung auf.
Der Sprecher der Union betonte, dass im BRH-Bericht kein konkreter Verdacht auf vorsätzlichen Missbrauch des Einsatzes externer Beschäftigter in Bundesministerien geäußert werde. Er wies weiter darauf hin, dass Bundestagspräsident Norbert Lammert in diesem Zusammenhang gefordert hatte, Gesetze mit Lobbyistenbeteiligung künftig zu kennzeichnen. Dem stimmte auch die FDP-Fraktion zu.
Die SPD betonte, dass Spezialisten gebraucht würden. Für die Linksfraktion ist noch nicht eindeutig geklärt, ob wirklich kein Schaden entstanden sei. Ihre Sprecherin sah auf jeden Fall eine Beschädigung der Rechte der Abgeordneten. Bündnis 90/Die Grünen erklärten, es dürfe keinen Interessenkonflikt geben. Der Vertreter des Innenministeriums sagte, dass in seinem Haus an einer entsprechenden Transparenzrichtlinie "seit Ende vergangenen Jahres" gearbeitet werde.