Den Antrag der Linksfraktion ( 16/5277), den Einkommensteuertarif so zu reformieren, dass Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen davon profitieren, hat der Bundestag am 10. April auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ( 16/6799) abgelehnt. Einkommen bis zur Höhe von 8.000 Euro jährlich sollten als Existenzminimum nicht besteuert werden. Der Spitzensteuersatz sollte 50 Prozent betragen. Er soll bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro einsetzen. Ferner müsse der Tarifverlauf vom Eingangssteuersatz von 15 Prozent an "durchgehend linear progressiv" ausgestaltet sein. Durch die vorgeschlagene Tarifreform würden Steuerpflichtige mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 35.000 Euro um rund 954 Euro entlastet, heißt es im Antrag.
Einer überplanmäßigen Ausgabe von 1,2 Milliarden Euro als Darlehen an die KfW zum Ausgleich der mit dem Zuweisungsgeschäft IKB verbundenen Nachteile hat der Bundesfinanzminister zugestimmt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 16/8272) hervor. Auf eine vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages habe verzichtet werden müssen. Aufgrund der Eilbedürftigkeit sei eine sofortige Bewilligung erforderlich gewesen.
Die Bundesregierung soll das Bundeswaldgesetz ändern und darin "Agroforstsysteme" gegenüber "Wald" klar abgrenzen. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/8409). Damit solle verhindert werden, dass auf langfristige Nutzung angelegte "Agroforstsysteme" zu "Wald" im Sinne des Bundeswaldgesetzes werden. Darüber hinaus fordert die FDP unter anderem Projekte zur Anlage von unterschiedlichen Formen von Agroforstsystemen zu fördern. Sie sollen auch für die Analyse und Bewertung der kurz-, mittel- und langfristig wirksamen ökologischen Vorteilswirkungen von Agroforstsystemen im Hinblick auf den Schutz und die Entwicklung der Bodenfunktionen, der Biodiversität, der Sickerwassergüte und -menge sowie der Mikro-und Regionalklima genutzt werden. Zudem solle die Regierung die klimarelevanten Leistungen von Agroforstsystemen durch die Zulassung nationaler Waldsenkenprojekte im Rahmen der Klimaschutz-Gesetzgebung sowie künftig die Anlage von Agroforstsystemen als Ausgleichsmaßnahmen anerkennen.
Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag ( 16/8407) die schrittweise Anhebung der Zahl stipendiengeförderter Studenten auf 10 Prozent. Unter Berufung auf Zahlen des Deutschen Studentenwerkes, das von derzeit zwei Prozent Geförderten spricht, plädieren die Liberalen für eine neue Stipendienkultur für besonders begabte Studenten. Die Erhöhung der BAföG-Sätze erreiche nur eine geringe Zahl der Studenten. Viele müssten weiter neben dem Studium viel Zeit für den Erwerb ihres Lebensunterhaltes aufbringen und würden dabei das Lernen vernachlässigen. Bereits eine monatliche Zuwendung von etwa 300 Euro könne einen wichtigen Beitrag leisten.