Gegen die Einführung biometrischer Merkmale im Personalausweis sprechen sich die Grünen in einem Antrag ( 16/7749) aus, den der Bundestag am 9. Mai zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen hat. Die von der Bundesregierung geplante Maßnahme greife tief in die Bürgerrechte ein, kritisieren die Grünen. Es drohe eine Referenzdatei zu entstehen, die alle im Bundesgebiet lebenden Menschen erfasse. Zudem fehle noch immer jeder Beleg dafür, dass die versprochenen Sicherheitsgewinne tatsächlich erreichbar sind.
Entsprechend einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses ( 16/9024) hat der Bundestag am 8. Mai einen Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Jugendschutzgesetzes ( 16/8546) mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen. Kinder und Jugendliche sollen so besser vor medialer Gewaltdarstellung und gewaltbeherrschten Computerspielen geschützt werden. Dazu wird unter anderem der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien erweitert, sowie die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichnung gesetzlich festgeschrieben.
Die Grünen-Fraktion will die Krankenhausfinanzierung neu regeln. In einem Antrag ( 16/9008) schlägt sie vor, dass sich die Krankenkassen künftig zur Hälfte an den Investitionskosten beteiligen sollen. Im Gegenzug müssten die Krankenkassen gleichberechtigt mit den Ländern an der Krankenhausplanung beteiligt werden. In einem weiteren Antrag ( 16/9057) fordert die Fraktion im Hinblick auf steigende Personal- und Sachkosten, den Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser von diesem Jahr an zu streichen. Die 0,5-prozentige Kürzung der Krankenhausrechnungen sei kontraproduktiv. Zudem solle die gesetzliche Budgetierung abgeschafft werden. Der Bundestag überwies die Vorlagen am 8. Mai in den Gesundheitsausschuss.
Die Europäische Union hat drei Verordnungen erlassen, die die Zusammenarbeit in Zivilsachen regeln. Die europäischen Regelungen müssten durch innerstaatliche Verfahrensregelungen ergänzt und die geltenden Vorschriften an das neue EU-Recht angepasst werden, begründet die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf ( 16/8839).
Der Bundestag hat am 8. Mai mit der Mehrheit der Regierungskoalition einen Antrag der FDP-Fraktion ( 16/8187, 16/9115) abgelehnt, der darauf zielte, die Verabschiedung der EU-Richtlinie über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilnutzungsrechten, langfristigen Urlaubsprodukten sowie des Wiederverkaufs und des Tausches derselben zurückzustellen. Die Linke stimmte dem Antrag zu; die Grünen enthielten sich.
Ab 1. Juli 2008 werden die Renten für Contergan-Opfer verdoppelt. Einen darauf abzielenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD ( 16/8743) hat der Bundestag am 8. Mai einstimmig angenommen. Entsprechend einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses ( 16/9025) wurde zudem ein zuvor von der Bundesregierung eingebrachter Entwurf ( 16/8653), der eine Erhöhung der Renten von fünf Prozent vorsah, einvernehmlich als erledigt erklärt. Unterdessen wurde bekannt, dass die Herstellerfirma des Schmerzmittels Contergan, das Pharmaunternehmen Grünenthal, bereit ist, 50 Millionen Euro in die Conterganstiftung für behinderte Menschen einzuzahlen.
Einstimmig hat der Bundestag am 8. Mai einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" ( 16/8870, 16/9109) angenommen. Danach soll die Stiftung zukünftig Projekte fördern, die der Völkerverständigung, dem Jugendaustausch, der sozialen Gerechtigkeit, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie den Interessen von Überlebenden des nationalsozialistischen Regimes dienen.