TELEFONDATEN
Max-Planck-Institut legt Erfahrungsbericht vor
Einer Empfehlung des Max-Planck-Instituts zufolge sollen Telefonfirmen Daten von Telefon- und Handyverbindungen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen, wenn dies der einzig sinnvolle Weg zur Aufklärung einer Straftat ist. Die Verfasser eines Gutachtens des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, den die Bundesregierung jetzt als Unterrichtung ( 16/8434) vorgelegt hat, schlagen deshalb vor, den Katalog in der Strafprozessordnung um leichte Straftaten zu ergänzen. Dies sei beispielweise beim Diebstahl eines Mobiltelefons der Fall.
Die Verfasser führen zur Begründung an, die vorgeschlagene Änderung sei deshalb sinnvoll, weil oft auch vergleichsweise leichte Straftaten begangen würden, bei denen Strafverfolgungsbehörden flexibel sein müssen. Die bisherige Anknüpfung der Datenabfrage an die "Straftat von erheblicher Bedeutung"- wie beispielsweise Mord oder schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - sei nicht weitgehend genug. Das berechtigte Interesse der Strafverfolgungsbehörden nach Flexibilität kollidiere dabei mit dem Schutz von Freiheitsrechten.
Das Parlament hatte Ende vorigen Jahres eine permanente Regelung der Telefonüberwachung bei Straftaten in die Strafprozessordnung eingefügt. Dagegen sind derzeit mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig.