STRAFGESETZBUCH
Abgeordnete sollen belangt werden
Die Linksfraktion möchte dem Tatbestand der Abgeordnetenbestechlichkeit in das Strafgesetzbuch aufnehmen. In einem entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/8979) schreiben die Abgeordneten, dass grundsätzlich alle Handlungen und Unterlassungen, die ein Abgeordneter bei der Wahrnehmung des Mandats vornimmt, von der Abgeordnetenbestechlichkeit erfasst werden sollten.
Bestraft werden solle beispielsweise das Versprechen, Geld anzunehmen - als "Belohnung" für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten eines Abgeordneten im Parlament. Dafür solle eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen werden.
Zur Begründung heißt es in dem Gesetzentwurf, dass eine UN-Konvention gegen Korruption ebenfalls eine Verschärfung im deutschen Strafrecht verlange. Die Regierung habe diese zwar unterzeichnet, bis heute aber noch nicht ratifiziert - im Gegensatz zu mehr als 100 anderen Ländern. Die Linksfraktion argumentiert, Korruption erschüttere das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Politik, Verwaltung und Geschäftsverkehr. Der schon im deutschen Strafrecht enthaltene Tatbestand der Abgeordnetenbestechung habe sich in der Praxis als bedeutungslos und daher als rein symbolisch erwiesen.
Seitdem er eingeführt worden sei, habe es nur eine einzige Verurteilung gegeben. Dies sei insbesondere darauf zurückzuführen, dass dieses Delikt den Stimmenkauf erfasst. Dies komme in der Praxis so gut wie nie vor. Ein solcher symbolischer Straftatbestand ohne praktische Auswirkungen sei im Ergebnis aber "verschleiernd und kontraproduktiv", so die Linksfraktion. Es suggeriere, es gebe einen - in Wirklichkeit nicht bestehenden - strafrechtlichen Schutz der Redlichkeit parlamentarischer Prozesse. Die Linke weist darauf hin, auch der Bundesgerichtshof sehe "dringenden Handlungsbedarf".