Bereits in der Weimarer Republik wurde die Jugend durch eine "Oberprüfstelle für Schund- und Schmutzschriften" vor möglicherweise Gewalt verherrlichenden oder pornographischen Schriften geschützt.
Unter neuem Namen, aber an die alte Tradition anknüpfend, schuf der Bundestag die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften". Die Einrichtung dieser neuen obersten Bundesbehörde ergab sich aus dem "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften", das der Bundestag am 9. Juni 1953 verabschiedete. Knapp ein Jahr später, am 18. Mai 1954, kamen die Mitglieder der Prüfstelle zur ersten konstituierenden Sitzung zusammen.
Die Prüfstelle entscheidet auf Antrag von Jugendbehörden, der Kommission für Jugendmedienschutz oder Trägern der freien Jugendhilfe, ob eine Schrift jugendgefährdend ist. "Kinder und Jugendliche brauchen die Anleitung für einen vernünftigen Umgang mit den Medien", würdigte die ehemalige SPD-Familienministerin Renate Schmidt die Arbeit der Prüfstelle zum 50-jährigen Bestehen.
Medien, die geeignet sind, die "Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen" oder "ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden", so die Information der Prüfstelle, werden auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt. Dazu gehören insbesondere unsittliche und zu Gewalttätigkeit und Rassenhass anstiftende Medien. Ist ein Medium einmal auf der Liste eingetragen, unterliegt es Vertriebs-, Verbreitungs- und Wettbewerbsbeschränkungen. Es darf nur für Erwachsene verfügbar sein.
Um der medialen Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde die Prüfstelle 2003 in "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" umbenannt. Über die Anträge entscheidet ein zwölfköpfiges Gremium. Bei offensichtlicher Jugendgefährdung genügt ein Beschluss eines Dreier-Gremiums. Mit am Tisch sitzen bei den Entscheidungen auch Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Vertreter aus Kunst, Literatur und Buchhandel sowie Lehrer und Abgesandte der Kirchen.