Tierschutz
Zulassungspflicht für Stalleinrichtungen geplant
"Wir sind im Tierschutz Weltmeister", ruft Detlef Breuer vom Interessenverband der Schweinezüchter während einer Anhörung des Landwirtschaftsausschusses am 4. Juni aus. Michael Starp vom Deutschen Bauernverband assistiert: Deutschland sei international schon Vorreiter beim Tierschutz. Eine andere Einschätzung hat Bernhard Hörning, Professor an der Fachhochschule Eberswalde: In der Nutztierzucht existierten zum Teil gravierende Mängel, die sich zum Beispiel in haltungsbedingten Verletzungen, Erkrankungen und Verhaltensstörungen zeigten.
Die unterschiedlichen Urteile spielen eine Rolle bei der Frage, ob serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen künftig einer Zulassungspflicht unterliegen sollen. Dies sieht eine von der Bundesregierung vorgelegte Novelle des Tierschutzgesetzes vor ( 16/7413). Breuer und Starp lehnen dies strikt ab: Die Kosten dieses "Tierschutz-TÜV" blieben letztlich bei den Bauern hängen. Die Stallbaukosten in der Bundesrepublik seien schon heute die höchsten in Europa. Breuer ortet sogar eine "Innovationsbremse": Wegen der Zulassungspflicht könnten mittelständische Firmen Neuerungen bei Stalleinrichtungen nicht mehr unkompliziert bei Landwirten testen und dann zügig auf den Markt bringen. Starp fürchtet, dass Hersteller nur noch einheitliche Modelle anbieten - und dies, wo sich die Ställe von Betrieb zu Betrieb unterschieden. Hörning hingegen erhofft sich von der neuen Regelung einen "starken Fortschritt" beim Tierschutz. So sieht es auch Brigitte Rusche vom Deutschen Tierschutzbund: "Das bringt den Tieren etwas", im Rahmen der Prüfung und Zulassung von Stalleinrichtungen könnten arteigene Verhaltensweisen oder die Tiergesundheit besser berücksichtigt werden. Hörning verweist darauf, dass das hierzulande geplante Modell im Nachbarland Schweiz bereits seit langem erfolgreich praktiziert werde. Bauern hätten künftig Gewissheit, dass ihre Stalleinrichtungen geprüft und als tierschutzgerecht genehmigt worden seien.