Verkehr
Heftige Kritik der Opposition am Beteiligungsvertrag
Bahnreform und kein Ende. Nachdem der Bundestag am 30. Mai die Teilprivatisierung der Bahn beschlossen hatte, lag dem Verkehrs- und dem Haushaltsausschuss am 6. Juni der Beteiligungsvertrag über die Teilprivatisierung der Verkehrssparte der Deutschen Bahn AG (DB AG) zwischen Bund und DB AG vor. Da eine Zustimmung der Parlamentarier nicht erforderlich war, mussten sie den mehrfach geänderten Vertrag zur Kenntnis nehmen. Die Opposition kritisierte dabei abermals das Verfahren zur Teilprivatisierung und vor allem die fehlende parlamentarische Beteiligung. Außerdem sehen FDP, Grüne und Linke im Beteiligungsvertrag viele Fragen nicht geklärt und "erhebliche Risiken" auf den Bund zukommen. Deshalb beschloss der Verkehrsausschuss dazu auch noch eine Anhörung.
Änderungen und Präzisierungen konnten die Parlamentarier dennoch durchsetzen. In einem gegen die Stimmen der Opposition beschlossenen Koalitionsantrag ist festgeschrieben, dass "der Erlös aus der Veräußerung der Aktien der DB Mobility Logistics AG (DB ML AG) abzüglich eines zwischen Bund und DB AG vor der Teilprivatisierung festzulegenden Betrags, der im Unternehmen verbleiben soll, dem Bundeshaushalt zufließt". Die Hälfte dieser Mittel solle in ein Investitions- und Innovationsprogramm gesteckt werden. Außerdem sollen "künftig Gewinne der Infrastrukturgesellschaften vorrangig für die Verbesserung der Eisenbahninfrastruktur eingesetzt werden". Im Haushaltsausschuss machte das Finanzministerium deutlich, dass alle Einnahmen "qualifiziert gesperrt" werden müssen, sodass der Ausschuss jeweils über die Verwendung der Mittel entscheiden kann.
Dem Bundestag soll alle zwei Jahre ein Bericht über "alle beabsichtigten wesentlichen Veränderungen" des Personenfernverkehrsangebots vorgelegt werden, und der Haushaltsausschuss erwartet bis zum November ein Konzept für ein Innovations- und Investitionsprogramm für den Schienenverkehr.
Im Verkehrsausschuss befürchtete die FDP, dass dadurch, dass die aus der DB AG auszugliedernde DB ML AG entgegen dem Beschluss des Bundestages im Beteiligungsvertrag zur Vertragspartei gemacht würde, der ML AG Rechte zugestanden würden, die ihr nicht zustünden. Weil mit dem Vertrag versucht werde, Kosten der DB ML AG auf die im 100-prozentigen Bundeseigentum stehende DB AG abzuwälzen und aus einer mittelbaren Privatisierung eine unmittelbare werde, verstoße der Vertrag "eklatant" gegen die Bundeshaushaltsordnung.
Die Grünen kritisierten unter anderem, dass der Vertrag nicht regle, wer welchen Anteil der Privatisierungserlöse bekomme. Die Linke, die gegen jegliche Privatisierungen der DB AG ist, kritisierte, dass im Beteiligungsvertrag weder haftungsrechtliche Fragen ausreichend geklärt würden noch dem Bund ausreichend Einfluss auf die Streckenplanung gesichert werde. Vorgesehen sei lediglich die "rechtzeitige Information" geplanter Streckenstreichungen oder -änderungen.