KrankenKassen
Regierung lehnt Länderbegehren ab
Für die Länder ist die Sache eindeutig: Wenn es um die künftige Insolvenzfähigkeit der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) geht, würden ihre fiskalischen Interessen "in erheblichem Maße" berührt. Ergo, so die Forderung des Bundesrates, bedarf der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/9559) auch seiner Zustimmung. Nein, sagt die Regierung, die weitere Hürden bei der Vorbereitung des Gesundheitsfonds so gar nicht gebrauchen kann. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates ( 16/10070) erklärt sie daher, Zustimmungsbedürftigkeit werde nur dann ausgelöst, "wenn der Entwurf Verfahrensregelungen für Landesbehörden enthielte, die ausdrücklich für abweichungsfest erklärt werden". Dies sei aber nicht der Fall. Weiterer Streit ist also programmiert.
Doch der Reihe nach. Gegenwärtig können nur bundesweit tätige Krankenkassen wie die Ersatzkassen DAK, TK oder Barmer pleitegehen. Von 2010 an soll dies auch für die 16 Allgemeinen Ortskrankenkassen und andere landesunmittelbaren Krankenkassen gelten. Die bisherige Ungleichbehandlung von Kassenarten aufzuheben, gilt als eine Voraussetzung für den Gesundheitsfonds, der Anfang 2009 starten soll.
Nach den Plänen der Regierung haften künftig bei einer Pleite einer Ortskasse oder einer anderen Kasse unter Landesaufsicht nicht mehr die Bundesländer, sondern die Krankenkassen der jeweiligen Kassenart - also etwa andere Ortskassen. Wenn diese damit überfordert sind, sollen notfalls alle Krankenkassen einspringen. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist, dass Kassen wie die AOK keine Rückstellungen für Pensionsansprüche ihrer Mitarbeiter gebildet haben. Sie sollen dafür nun 40 Jahre Zeit bekommen. Allein den Ortskrankenkassen fehlen rund acht Milliarden Euro. Bislang bestritten die betroffenen Kassen die Pensionsansprüche aus laufenden Verwaltungskosten. Unter den Bedingungen des Insolvenzrechts müssen diese aber in die Bilanz aufgenommen und abgedeckt werden.
Ganz abweisen will die Regierung die Länder in ihrer Gegenäußerung nicht. Sie sagt darin zu, einige ihrer Anträge im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen. Dabei geht es etwa um den rechtssicheren Ausschluss der Überschuldung von Kassen. Auch die Vorschläge zur Umsetzung des Gesundheitsfonds sollen weiterverfolgt werden, schreibt die Regierung. Die Länder regen etwa an, Zahlungstermine der monatlichen Zuweisungen aus dem Fonds an die Kassen festzulegen.