Der Ausgleich von Versorgungs- und Rentenansprüchen bei Scheidungen soll neu geregelt und gerechter werden. "Statt des bisherigen Einmalausgleichs über die gesetzliche Rentenversicherung nach Saldierung aller Anrechte soll künftig regelmäßig jede Versorgung innerhalb des Systems geteilt werden", heißt es im Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs ( 16/10144). In Zukunft soll jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt werden (interne Teilung). Anrechte aus berufsständischen Versorgungswerken, aus der Beamtenversorgung des Bundes und aus der betrieblichen und privaten Vorsorge werden in dieses System der internen Teilung einbezogen. "Im Vergleich zur gegenwärtigen Situation können damit vor allem geschiedene Frauen vielfach höhere Altersrenten erwarten", heißt es in dem Entwurf. Bei einer Ehezeit von bis zu zwei Jahren soll ein Versorgungsausgleich nicht mehr stattfinden. In diesen Fällen bestehe kein Bedarf an einem Ausgleich, weil in der Regel nur geringe Werte auszugleichen wären. Ein weiteres Ergebnis sind in diesen Fällen schnellere Scheidungsverfahren.