Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorbereitet. Im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze ( 16/10488) heißt es, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung seien in Deutschland nach wie vor verbreitet und würden dem Gemeinwesen schweren Schaden zufügen. Das Volumen der so genannten Schattenwirtschaft sei für 2007 auf 349 Milliarden Euro geschätzt worden.
Mit dem vom Bundestag am 16. Oktober an die Ausschüsse überwiesenen Maßnahmenpaket sollen die Meldepflichten der Arbeitgeber zur Sozialversicherung stark verändert werden. Bisher mussten Meldungen der neu eingestellten Arbeitnehmer mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens sechs Wochen nach dem Beschäftigungsbeginn, abgegeben werden. Damit sei es den Kontrollbehörden vor Ort nicht möglich, Sachverhalte abschließend zu klären, wenn noch keine Meldung bei der Sozialversicherung vorliege, heißt es in dem Entwurf. Jetzt wird eine Sofortmeldepflicht eingeführt. Jeder Arbeitgeber muss neu eingestellte Mitarbeiter sofort der Sozialversicherung melden. "Durch die Neuregelung wird die Behauptung erschwert, die Arbeit sei erst am Tag der Überprüfung aufgenommen worden und eine Meldung damit noch nicht erforderlich", heißt es in der Begründung des Entwurfs. Wenn eine Meldung über einen Mitarbeiter bei der Rentenversicherung nicht vorliege, sei dies "ein eindeutiges Verdachtsmoment für Schwarzarbeit".
Außerdem wird die Pflicht, Personaldokumente mitzuführen und vorzulegen, erheblich ausgeweitet. Der Sozialversicherungsausweis sei nicht fälschungssicher, so die Regierung. Neu aufgenommen in die Branchen mit dem Risiko erhöhter Schwarzarbeit wurde die Fleischwirtschaft.
Die Rentenversicherung soll in Zukunft alle Anschriftenänderungen sowie Meldungen über Geburten und Sterbefälle von den Meldeämtern erhalten. Bisher ist die Rentenversicherung auf die Mitteilungen der Arbeitgeber angewiesen, was unzureichend sei, argumentiert die Regierung. Rund 20 Prozent der Anschriften seien fehlerhaft. Da die Rentenversicherung auch den für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständigen Behörden (zum Beispiel Zoll) Auskünfte zur Verfügung stelle, seien aktuelle Anschriften unbedingt notwendig.