Der Bundestag hat drei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/7748), der Linksfraktion ( 16/3698) und der FDP ( 16/9451) abgelehnt, in denen eine Stärkung der Rechte von behinderten Menschen verlangt worden war. Die Fraktionen wollten Nachteile für Behinderte abschaffen und zum Beispiel die Zulassung neuer Leistungsträger in der Eingliederungshilfe erleichtern. Alle Anträge wurden mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen von Union und SPD bei unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der Opposition zurückgewiesen.
Die Bundesregierung legte unterdessen einen Gesetzentwurf vor, um Behinderte besser in das Arbeitsleben zu integrieren. Dazu soll das Instrument der "Unterstützten Beschäftigung" eingeführt werden. Damit sollen mehr Menschen als bisher ihren Lebensunterhalt außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erarbeiten können, heißt es im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung ( 16/10487), der vom Bundestag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde. Die Teilnehmer an Unterstützter Beschäftigung in Betrieben sollen ein Ausbildungsgeld erhalten, sofern sie nicht die Voraussetzung für das Übergangsgeld erfüllen.
Ziel der Maßnahmen ist ein reguläres Arbeitsverhältnis für die Behinderten. Bei der Unterstützten Beschäftigung soll es eine zweijährige individuelle betriebliche Qualifizierungsphase geben. Das Angebot richtet sich besonders an Schulabgänger aus Förderschulen, die für eine berufsvorbereitende Maßnahme oder Berufsausbildung nicht in Betracht kommen, bei denen aber eine gute Prognose für die Arbeitsaufnahme besteht.