Die Bundesregierung soll Anfragen des Parlaments so behandeln, dass dem Informationsbedürfnis der Abgeordenten Genüge getan wird. Das fordert Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in einem Scheiben an Kanzleramtsminister Thomas de Maizière.
Auslöser für den Brief waren Beschwerden von Abgeordneten, die ihre Fragen an die Regierung nur unzureichend beantwortet fanden. Lammert moniert, dass die inhaltliche Beantwortung parlamentarischer Anfragen immer öfter "nur oberflächlich oder ausweichend erteilt, bzw. unter Hinweis auf formale Bedenken ganz verweigert" werde. Er fordert die Bundesregierung auf, dem in der Verfassung festgesetzten Informationsanspruch der Abgeordneten "in stets angemessener Weise" zu entsprechen.
Das Fragerecht der Abgeordneten gilt als das stärkste parlamentarische Instrument zur Kontrolle der Bundesregierung. So kann beispielsweise eine Stellungnahme der Bundesregierung zu wichtigen politischen Fragen durch eine Große Anfrage herbeigeführt werden. Die Antwort der Regierung wird im Bundestag debattiert. Kleine Anfragen müssen von der Regierung schriftlich beantwortet werden.
Sowohl Große als auch Kleine Anfragen benötigen die Unterstützung von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten oder einer Fraktion. Bundestagsabgeordente dürfen außerdem in jeder Fragestunde bis zu zwei und zusätzlich monatlich bis zu vier Einzelanfragen stellen, die auch mündlich beantwortet werden können.
In dieser Wahlperiode haben die Bundestagsabgeordneten bislang rund 11.400 schriftliche Fragen an die Bundesregierung formuliert, davon über 2.600 Große und Kleine Anfragen sowie rund 8.800 Einzelanfragen.