Neben dem bürgerlichen Namen sollen nur noch Ordensnamen in den neuen Personalausweis aufgenommen werden können. Darüber sind sich Bundesregierung und Bundesrat einig. Die Regelung soll in dem Gesetz über Personalweise und den elektronischen Identitätsnachweis ( 16/10489) enthalten sein, das der Bundestag am 16. Oktober an die Ausschüsse überwies. Die Bundesregierung hatte ursprünglich vorgesehen, neben den Ordensnamen auch Künstlernamen wieder in Personalausweise aufzunehmen. Diese Möglichkeit bestand vor der letzten Gesetzesänderung, wurde dann aber gestrichen. Schauspieler und Ordensleute hatten dagegen protestiert Die Eintragung von Künstlernamen sei international unüblich, hatten die Länder argumentiert. Sie waren jedoch mit Ordensnamen im Ausweis einverstanden. Die Regierung stimmte diesem Änderungsantrag zu. Mit dem Gesetz soll der Personalausweis zu einem "biometriegestützten Identitätsdokument" umgestaltet werden. Auf Wunsch der Bürger können die gespeicherten Daten, darunter ein Foto des Ausweisinhabers, um zwei Fingerabdrücke erweitert werden. Darüber hinaus soll der Ausweis "zum elektronischen Identitätsnachweis in der virtuellen Welt" werden. z