Wenn ein Abgeordneter einem Mitarbeiter Unterlagen anvertraut, erstreckt sich der Schutz vor Beschlagnahme nicht nur auf das Gebäude des Bundestages selbst, sondern zum Beispiel auch auf das Wahlkreisbüro, auf die Wohnung oder den Pkw des Mitarbeiters. CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne wollen die Strafprozessordnung entsprechend ändern und haben dazu einen gemeinsamen Gesetzentwurf ( 16/10572) eingebracht. Gleiches solle auch für Landtagsmitglieder, für deutsche Mitglieder des Europaparlaments oder für Mitglieder der Bundesversammlung gelten.
Die vier Fraktionen erläutern in dem Entwurf weiter, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2003 habe Fragen hinsichtlich der Reichweite des Beschlagnahmeschutzes offen gelassen. So sei ungeklärt, ob der so genannte funktionelle Herrschaftsbereich eines Abgeordneten auch solche Unterlagen erfasst, die sich außerhalb der Gebäude des Bundestages befinden. Mit dem Gesetzentwurf wollen die Abgeordneten deshalb Klarheit schaffen.
Weiterhin soll sich das Gesetz auch auf Referendare oder Praktikanten erstrecken, denen der Abgeordnete sensible Unterlagen anvertraut. Zur Begründung erklären die Fraktionen, da ein Abgeordneter derartige Akten nicht nur eigenen Mitarbeiten oder ihm zuarbeitenden Fraktionsreferenten anvertraut, sondern auch diesen Personen, müsse das Gesetz geändert werden.