JAHRESSTEUERGESETZ
Zahlreiche Änderungsvorschläge des Bundesrates sollen geprüft werden
In einigen strittigen Punkten des Jahressteuergesetzes 2009 ( 16/10189, 16/10494) kann es noch zu Änderungen kommen. Im Finanzausschuss kündigten die Koalitionsfraktionen am 15. Oktober an, dass man die Sachverständigenanhörung vom 8. Oktober sorgfältig auswerten wolle. Von Unionsseite hieß es, man werde unter anderem die Fragen der Kappungsgrenze bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeld, des Vorsteuerabzugs bei privat genutzten Firmenfahrzeugen, der elektronischen Buch- führung im Ausland, des geplanten Faktorverfahrens zum Lohnsteuerabzug bei Doppelverdiener-Ehepaaren sowie der Verlängerung der Verjährungsfrist bei Steuerstraftaten prüfen.
Die Bundesregierung will an ihrem Vorhaben festhalten, den Vorsteuerabzug für privat mitgenutzte Firmenfahrzeuge generell auf 50 Prozent zu begrenzen. In ihrer Gegenäußerung ( 16/10494) zur Stellungnahme des Bundesrates heißt es, die geplante Begrenzung des Vorsteuerabzugs diene der Steuervereinfachung und solle missbräuchliche Gestaltungen vermeiden. Die Verpflichtung, ein Fahrtenbuch zum Nachweis der unternehmerischen Nutzung zu führen, würde dann in den meisten Fällen entfallen. Da die Finanzämter die private Nutzung von Fahrzeugen kaum zuverlässig nachvollzogen könnten, gebe es einen erheblichen Anreiz für die Steuerpflichtigen, die private Verwendung zu niedrig anzusetzen und dadurch zu wenig Umsatzsteuer zu zahlen. Der Bundesrat hatte dagegen argumentiert, die Gesetzesänderung führe zu einer willkürlichen Steuerbelastung vieler Unternehmen. Gerade Unternehmer, die ein Fahrzeug zwar auch privat, überwiegend jedoch für ihr Unternehmen nutzten, würden mit Umsatzsteuer belastet.
Dagegen stimmt die Regierung dem Vorschlag des Bundesrates grundsätzlich zu, in die geplante Neuregelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeld für Privatschulen auch private Wirtschaftsgymnasien, private Berufsfachschulen, Handelsschulen und Sprachschulen einzubeziehen. Nach der Regierungsvorlage wären diese gegenüber allgemeinbildenden Privatschulen steuerlich benachteiligt, so der Bundesrat. Die Regierung unterstreicht, dass Berufsgymnasien, Fachgymnasien und Fachoberschulen vom Regierungsentwurf erfasst seien, wenn sie zu einem allgemeinbildenden Schulabschluss führen. Geprüft werden müsse noch, wie die künftige Regelung im Einzelnen ausgestaltet werden soll.
Insgesamt hatte der Bundesrat 63 Anmerkungen zum Regierungsentwurf gemacht. In den meisten Fällen sagt die Bundesregierung eine Prüfung zu.