TELEFONWERBUNG
Rufnummern sollen nicht mehr unterdrückt werden können
Wer kennt das nicht? Endlich in der heimischen Wohnung angekommen, klingelt das Telefon: eine automatische Bandansage, die zum Gewinn der Luxuskreuzfahrt gratuliert, freundliche Stimmen, die ein bestechend günstiges Angebot für ein Jahreslos anpreisen. Um Gewinne oder Angebote zu erhalten, müssen nur schnell einige persönliche Daten angeben werden. So unerwünscht, wie der Werbeanruf kommt dann oft auch die Auftragsbestätigung. Besonders ältere Menschen leiden unter unseriösem Telefonmarketing. Die Belästigung von Verbrauchern hat sich zu einem erheblichen Problem entwickelt. In einer Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gaben 95 Prozent der Befragten an, sich durch unerwünschte Werbung belästigt zu fühlen. Trotz des gesetzlichen Verbots für Werbeanrufe, erhöhte sich die Zahl unerbetener Anrufe Anfang 2006 im Vergleich zum Vorjahr um 31,3 Prozent. Es gäbe, so Angaben des Bundesverbands, rund 900.000 Werbeanrufe pro Tag.
Bereits nach geltendem Recht sind Werbeanrufe rechtswidrig, wenn sie ohne Einwilligung des Verbrauchers erfolgen. Kommt es in diesem Zusammenhang jedoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, ist es dem Verbraucher mangels beweisfähiger Angaben häufig nicht möglich, den Anrufer zu identifizieren.
Das möchte die Bundesregierung nun ändern. Um eine effektive Verfolgung unerlaubter Telefonwerbung in Zukunft zu gewährleisten, soll die Unterdrückung der Rufnummer bei Werbeanrufen ausgeschlossen werden. Verstöße dagegen sollen künftig als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung ( 16/10734) hervor, den der Bundestag am 12. November erstmals beraten hat.
Dieser sieht auch vor, den Verbrauchern bei allen telefonischen Verträgen über Dienstleistungen zukünftig noch bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch beide Vertragsparteien ein Rücktrittsrecht zuzugestehen, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Dies galt bisher nur für am Telefon geschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen. Die geltende Regelung werde häufig durch Übersendung einer fingierten Auftragsbestätigung vom unseriösen Anbieter an den Verbraucher ausgenutzt, so dass "untergeschobene" Verträge aufgrund unerlaubter Telefonwerbung die Folge sein können, heißt es in der Begründung der Regierung.
In der Bundestagsdebatte betonte Günter Krings (CDU/CSU), der Regierungsentwurf biete eine gute Vorlage und man habe es in der Hand, die "Landplage" der unerwünschten Telefonwerbung einzudämmen. Dirk Manzewski (SPD) befürchtete, die Verpflichtung zur Rufnummernanzeige werde wegen der Möglichkeit zur Manipulation nicht in allen Fällen weiterhelfen. Vor allem sei dies der Fall, wenn sich der Anrufer im Ausland aufhalte. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, es würde weiterhelfen, wenn der Werbende unter einer einheitlichen Vorwahlnummer anriefe. Karin Binder (Die Linke) bekräftigte, es handele sich bei solchen Anrufen um ein "Eindringen in die Privatsphäre". Die Unannehmlichkeiten, die sich daraus ergeben könnten, sollten gar nicht erst entstehen. Nicole Maisch (Grüne) forderte die schriftliche Bestätigung von Telefonverträgen. Nur so könne man verhindern "dass die Verbraucher nicht hinterher die Scherereien damit haben" sich vom ungewollten Vertrag wieder zu lösen.
Der Rechtsausschuss wird am 28. Januar 2009 eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema veranstalten.