Fachkräfte aus dem Ausland sollen künftig leichter eine Arbeit in Deutschland aufnehmen können. Das ist das Ziel des "Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes" ( 16/10288), das der Bundestag am 13. November mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD verabschiedet hat. Um in Deutschland eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, müssen ausländische Fachkräfte zukünftig 63.600 Euro im Jahr verdienen. Bislang lag diese Summe um etwa ein Drittel höher.
In der zur Protokoll gegebenen Bundestagsdebatte betonte Stephan Mayer (CDU/ CSU), dass das Gesetz auch geduldeten Ausländern, die "ein gewisses Qualifikationsniveau besitzen und bereits nachweislich gut in den Arbeitsmarkt integriert sind", eine "Aufenthaltsperspektive in Deutschland" ermögliche. Rüdiger Veit (SPD) hob die Möglichkeiten einer Ausbildungsförderung für geduldete Ausländer hervor: Ohne diese wäre "der verbesserte Zugang für Geduldete in betriebliche Ausbildung oder Studium eine leere Hülse geblieben". Hartfrid Wolff (FDP) kritisierte, dass das Gesetz durch eine "geradezu reaktionäre Politik im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU" konterkariert werde.
Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme ( 16/10722) für eine weitere Senkung der Mindesteinkommensgrenze für ausländische Fachkräfte ausgesprochen. Er muss dem Gesetz noch zustimmen.