Die Grünen fordern ein einheitliches Rentenrecht für Ost und West. In ihrem Antrag ( 16/10375) schreiben die Abgeordneten, die unterschiedlichen Rentenberechnungen bei Versicherten in Ost und West würden zu Unzufriedenheit führen und gegenseitige Vorbehalte verstetigen. In den neuen Bundesländern hätten sich die Durchschnittsentgelte seit 1991 verdoppelt, während diese sich im gleichen Zeitraum in den alten Bundesländern nur um rund 30 Prozent erhöht hätten. Die seit der Wiedervereinigung erfolgte Hochwertung der Ost-Einkommen für die Rentenberechnung sei deshalb "aus gesamtdeutscher Sicht nicht mehr gerecht", da auch in den alten Bundesländern strukturschwache Regionen existierten, für die keine Hochwertung der Einkommen erfolge, so die Begründung der Grünen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übt massive Kritik an der Datenbasis und somit der Aussagekraft des Dritten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung. Der Bericht sei nicht nur ein "echter Rückschritt" in Sachen Datenqualität, er bringe auch das Instrumentarium des Armuts- und Reichtumsberichts insgesamt in Misskredit, schreibt die Fraktion in einem Antrag ( 16/10654). Sie fordert darin, den gesamten Bericht zu überarbeiten und auf eine "aktuelle wie solide" Datenbasis zu stellen.
Der Bundestag hat einen Antrag der Linksfraktion ( 16/3908) abgelehnt, in dem diese von der Bundesregierung gefordert hatte, eine Studie zu verdeckter Armut in Auftrag zu geben. Durch diese Studie sollte, so hieß es in dem Antrag, das "tatsächliche Ausmaß der Nichtinanspruchnahme von Leistungsansprüchen" aufgedeckt werden. Es sei eine Politik der Entstigmatisierung des SGB-II-Leistungsanspruchs zu verfolgen, indem alle Leistungsstellen zu sachgerechter Aufklärung über die Rechtslage verpflichtet werden. Darüber hinaus hatte die Fraktion einen Rechtsanspruch auf ergänzende Beratung und persönliche Hilfe von einer unabhängigen geeigneten Stelle gefordert.
Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke ( 16/9487), mit dem sie die Regelung zur Mietschuldenübernahme ausdehnen wollte, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden. In dem Antrag plädierten die Abgeordneten dafür, Mietschulden bei drohendem Wohnungsverlust nicht nur als Darlehen, sondern in der Regel auch als Beihilfe zu übernehmen. Ferner setzte sich die Fraktion für eine Streichung der Regelung ein, dass Menschen in stationären Einrichtungen - etwa der Wohnungslosenhilfe - maximal sechs Monate Arbeitslosengeld II beziehen können.
Schulen und Hochschulen ist es weiter erlaubt, zu Unterrichtszwecken Ausschnitte aus urheberrechtlich geschützten Quellen ihren Schülern und Studenten zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende, bis Ende des Jahres 2012 befristete Regelung beschlossen CDU/CSU und SPD am 13. November im Bundestag. Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ( 16/10569) fand somit die Zustimmung des Parlaments. Die Opposition votierte gegen den Entwurf. Der Rechtsausschuss hatte eine Beschlussempfehlung ( 16/10894) vorgelegt. Eine endgültige Entscheidung über die Regelung soll erst nach diesem Zeitpunkt getroffen werden. Die Grünen scheiterten demgegenüber mit einem Gesetzentwurf ( 16/10566), die Befristung generell aufzuheben.
Schulden, die während der Ehe getilgt werden, sollen künftig beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/10798) vor. Wenn ein Ehegatte voreheliche Schulden während der Ehe tilge, bleibt das bei Berechnung der Ausgleichssumme nach geltendem Recht unberücksichtigt. Da die getilgte Summe bisher nicht als Zugewinn gelte, könne dies zu ungerechten Ergebnissen führen. Durch eine Neuregelung des ehelichen Güterrechts werde vom tatsächlichen Vermögenszuwachs ausgegangen. Ferner solle mehr Schutz vor Manipulationen des Vermögens bei Trennung oder Scheidung geboten werden. In Zukunft gelte ein einheitlicher Stichtag für die Berechnung des Zugewinns und die Höhe der Ausgleichsforderung.