Künftig weht ein frischer Wind durch bundesdeutsche Amtsstuben: Der Bundestag hat am 12. November eine Neuregelung für Beamte des Bundes beschlossen. Für sie gilt demnächst ein modernes, transparentes Beamten-, Besoldungs- und Verdienstrecht. Dieses soll das Leistungsprinzip fördern, die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes stärken, einen flexibleren Personaleinsatz ermöglichen sowie die Eigenverantwortung, Motivation und Leistungsbereitschaft der Beamten stärken.
Der zugrundeliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts ( 16/7076, 16/7440) hat zum Ziel, die Verwaltung "leistungsfähiger, serviceorientierter, wirtschaftlicher und innovativer" zu machen sowie "überflüssige Bürokratie und Regelungsdichte" abzubauen. Bundesbeamte unterliegen beispielsweise künftig dem Leistungsprinzip. So soll die Wettbewerbsfähigkeit durch erhöhte Anforderungen an die Probezeit und die Erweiterung des Kreises der Führungsämter auf Probe gesteigert werden.
Auch die Grundgehaltstabelle für Bundesbeamte und Soldaten wird umstrukturiert. Statt der altersbezogenen Aufstiegsstufen wird künftig die tatsächlich geleistete Dienstzeit berücksichtigt. Ferner soll auch für Beamte das Pensionseintrittsalter stufenweise auf 67 angehoben werden. Der Bundestag fordert die Bundesregierung zudem in einem Entschließungsantrag (Beschlussempfehlung 16/10850) auf, ein Regelungskonzept für Versorgungsanwartschaften vorzulegen. Das Gesetz fand die Zustimmung der Koalitionsfraktionen. Anträge der Bündnisgrünen ( 16/10869) und der FDP ( 16/129) wurden abgelehnt. z