FILMFÖRDERUNG
Drehbuchautoren erhalten mehr Geld, Kinos müssen weniger zahlen
Höhere Fördergelder für Drehbuchautoren und Verleih, verkürzte Sperrfristen für die Weiterverwertung von Filmen, Entlastung der Kinos - mit diesen und anderen Änderungen des Filmförderungsgesetzes will der Bund die deutsche Filmwirtschaft im Wettbewerb mit Hollywood weiter stärken. Am 13. November verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP die fünfte Novelle des Filmförderungsgesetzes ( 16/10294). Sie soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
"Ich bin überzeugt, das Gesetz ist ein gelungener Wurf", sagte Kulturstaatsminister Bernd Neumann zu Beginn der Debatte. Rund ein Jahr hätten seine Mitarbeiter und er intensiv an dem Projekt gearbeitet, hätten "lange und intensiv" mit allen Beteiligten verhandelt. Kinos müssten in Zukunft weniger Abgaben an die Filmförderungsanstalt (FFA) zahlen. Außerdem könnten sie einen Teil der Abspielförderung künftig als Zuschuss erhalten und nicht mehr als Darlehen. Auf diese Weise werde die schwierige Situation vieler Betreiber berücksichtigt, die ihre Kinos modernisieren müssten.
Bund und Länder fördern den deutschen Kinofilm nach Angaben der Bundesregierung derzeit mit etwa 308 Millionen Euro pro Jahr. Auf Bundesebene regelt die FFA die Unterstützung. Gesetzliche Grundlage der FFA ist das Filmförderungsgesetz. Darin enthalten ist eine Abgabe der Kino- und Verleihwirtschaft an die FFA, um die Förderung zu finanzieren. Diese Abgabe war laut Gesetz bis Ende dieses Jahres befristet und musste deswegen neu geregelt werden.
Die Novelle sieht jetzt eine ganze Reihe von Anpassungen vor. Um die Qualität des deutschen Films zu verbessern, wird die Unterstützung von Drehbuchautoren und die Projektfilmförderung gestärkt. Künftig müssen auch Video-on-Demand-Anbieter eine Abgabe an die FFA zahlen. Sie erhalten im Gegenzug auch das Recht auf eine Förderung. Die Sperrfristen zur Weiterverwertung von Kinofilmen in Fernsehen und Internet werden gesenkt. Zuletzt wurde noch ein Passus aufgenommen, demzufolge es künftig zu den Aufgaben der FFA gehört, "die Belange der Beschäftigen der Filmwirtschaft zu unterstützen", wie Neumann in seiner Rede betonte.
"Das Gesetz ist ein Stück solidarischer und gerechter geworden", lobte Angelika Krüger-Leissner (SPD). Zum einen berücksichtige es die wirtschaftlich schwierige Lage vieler Kinos, zum anderen gehe es auf die schlechten Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter von Filmproduktionen ein. Claudia Winterstein (FDP) kritisierte, die Finanzierung der FFA sei nicht reformiert worden. Diese bleibe aufgrund vieler Verweigerer unter den Abgabepflichtigen die "Achillesferse" der FFA. Lothar Bisky (Die Linke) kritisierte, die Einhaltung sozialer Mindeststandards hätte als Voraussetzung für die Filmförderung in das Gesetz mit aufgenommen werden müssen. Stattdessen werde die Wirtschaft nur zu einer Selbstverpflichtung aufgefordert. Wolfgang Wieland (Bündnis 90/Die Grünen) lobte die Stärkung von Drehbuchautoren und die Möglichkeit, Kinos beim Umstellen auf digitale Technik zu unterstützen. Den Grünen fehle allerdings die Einbeziehung der Regisseure, deswegen enthielten sie sich bei der Abstimmung.
Desweiteren wurde mit den Stimmen der Antragsteller und der FDP ein Antrag von Union, SPD und Grünen ( 16/8504) zur Sicherung des Filmerbes angenommen, der eine bessere Archivierung von Filmen ohne zusätzliche Belastung der Haushalte fordert. Ein Antrag der Linksfraktion ( 16/10509), der jährlich je 6 Millionen Euro von Bund und Filmwirtschaft zur Sicherung deutscher Filme vorsah, wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP abgelehnt.