Cannabis wird nicht als Medikament freigegeben. Zwei entsprechende Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen ( 16/7285) und Die Linke ( 16/9749) wurden am 18. Dezember vom Bundestag abgelehnt. Der Antrag der Grünen sah vor, ein zugelassenes und verschreibungsfähiges Fertigarzneimittel auf der Basis eines standardisierten und definierten Cannabisextraktes zur Verfügung zu stellen.
Wie die Die Linke hatten sie zudem gefordert, den Besitz von Cannabis bei Vorliegen einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung von der Strafverfolgung auszunehmen und den Anbau von Hanf für den medizinischen Anbau zu erlauben.
Maria Eichhorn (CSU) lehnte diese Forderung ab. Sie wies darauf hin, dass etwa der Nutzen eines solchen Cannabisextraktes für die Behandlung nicht erwiesen sei. Marlies Volkmer (SPD) sagte, niemand könne daran zweifeln, "dass austherapierte Patienten mit chronischen Schmerzen erfolgreich mit Cannabispräparaten behandelt werden können". Ihre Fraktion befürworte deshalb auch ein Fertigarzneimittel. Da die notwendigen Belege etwa über Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit nicht vorlägen, sei aber die Zulassung noch nicht möglich. Der generellen Freigabe von Cannabis zur medizinischen Behandlung stimme sie deshalb nicht zu. Ähnlich begründete Detlef Parr (FDP) die Ablehung.
Von der Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen wurde diese Haltung kritisiert. "Die derzeitige Situation ist für viele Patientinnen und Patienten ungerecht und unzumutbar", sagte Harald Terpe von den Grünen. Monika Knoche (Die Linke) betonte, dass Cannabis nicht nur bei Tumorpatienten und in der Palliativmedizin zu guten Therapieergebnissen führe, sondern auch bei chronischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose oder Rheuma eine Schmerzlinderung bewirken könne.