Wolfgang Bosbach, CDU/CSU
Rechtsanwalt
1968 Mittlere Reife. Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann bei der Konsumgenossenschaft Köln eG/COOP West AG, Supermarktleiter. Besuch der Rheinischen Akademie in Köln mit Abschluss "Staatlich geprüfter Betriebswirt". Abitur auf dem zweiten Bildungsweg. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln, 1988 erstes und 1991 zweites juristisches Staatsexamen.
Seit 1991 Tätigkeit als Rechtsanwalt.
Mitglied im Vorstand des Vereins gegen Vergessen - für Demokratie e.V.
1972 Eintritt in die CDU. 1975 bis 1979 Mitglied des Kreistages im Rheinisch-Bergischen Kreis, 1979 bis 1999 Mitglied des Rates der Stadt Bergisch Gladbach.
Mitglied des Bundestages seit 1994; seit Februar 2000 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V., Bonn,
Vortrag, Juni 2009, Stufe 2
Sozietät Winter, Jansen und Lamsfuß, Bergisch Gladbach,
Rechtsanwalt, selbständig, monatlich, Stufe 1
3. Funktionen in Unternehmen
DBV Deutsche Beamten-Versicherung AG, Wiesbaden,
Mitglied des Beirates
Deutsche Telekom AG, Bonn,
Mitglied des Datenschutzbeirates, 2009, Stufe 3
NOVA Allgemeine Versicherung AG, Hamburg,
Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V., Bonn,
Mitglied des Vorstandes
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Berlin,
Mitglied des Kuratoriums (bis 2006)
Ursula Lübbe Stiftung, Bergisch Gladbach,
Mitglied des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".