Alexander Dobrindt, CDU/CSU
Diplomsoziologe
1989 Abitur am Gymnasium Weilheim. 1989 bis 1995 Studium der Soziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
1996 bis 2001 Kaufmännischer Leiter und 2001 bis 2005 Geschäftsführer eines Maschinenbauunternehmens; Diplomsoziologe.
1986 Eintritt in die Junge Union, 1987 bis 1999 Ortsvorstandsmitglied, 1987 bis 1990 Kreisvorstandsmitglied, 1990 bis 1997 Kreisvorsitzender der Jungen Union, 1993 bis 1997 stellvertretender JU-Bezirksvorsitzender; seit 1990 Mitglied der CSU, seit 1999 Ortsvorsitzender der CSU. Seit 1996 Marktgemeinderat in Peißenberg und Kreisrat in Weilheim-Schongau.
Mitglied des Bundestages seit 2002; Mitglied im Vorstand des CDU/CSU-Parlamentskreises Mittelstand. Seit Februar 2009 Generalsekretär der Christlich Sozialen Union. Seit April 2009 Kreisvorsitzender der CSU Weilheim-Schongau.
Wissenswertes
Alexander Dobrindt
Mitglied des Deutschen Bundestages (seit 2002)
Kontakt Wahlkreisbüro
Adresse:
Wahlkreisbüro
Alexander Dobrindt MdB
Bergwerkstraße 14
82380 Peißenberg
E-Mail:
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Christlich-Soziale Union, München,
Generalsekretär, monatlich, Stufe 3
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
Stellv. Mitglied des Beirates
Landkreis Weilheim-Schongau, Weilheim,
Mitglied des Kreistages
Marktgemeinde Peißenberg, Peißenberg,
Mitglied des Gemeinderates
ZDF, Mainz,
Mitglied des Fernsehrates
Zweckverband "Vereinigte Sparkassen im Land-
kreis Weilheim in Oberbayern", Weilheim,
Mitglied des Verbandsrates
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".