Dr. Edmund Peter Geisen, FDP
Landwirtschaftsdirektor a. D.
Volksschule. Landwirtschaftslehre. Betonfacharbeiter. Berufsaufbauschule, Ingenieurschule Bad Kreuznach. Universität Bonn, Promotion, zweites Staatsexamen.
Dipl. Ing. agr. und Ing. grad. agr., Lehrer und Berater für Landwirtschaft, Leiter von staatlichen Lehranstalten für Landwirtschaft und Weinbau, Referent für Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz. Landwirtschaftsdirektor a. D.
Mitglied im VDL (Berufsverband Agrar, Ernährung und Umwelt), dort von 1993 bis 1999 Landesvorsitzender, Mitglied im Rheinischen Verein für Denkmalpflege, beim Deutschen Roten Kreuz, im Gutachterausschuss für Bodenrichtwerte, in der Vertreterversammlung Volksbank Rhein Ahr Eifel, im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Daun, im Eifelverein und Männergesangsverein Daun.
1973 Fachschaftssprecher Agrar an der Universität Bonn. Seit 1990 Mitglied der FDP, 1996 Vorsitzender im FDP-Kreisverband Daun, 1998 stellvertretender Vorsitzender im FDP-Bezirksverband Eifel-Hunsrück. 1984 bis 1994 Mitglied des Verbandsgemeinderates Daun, seit 2004 Stadtrat, Mitglied im Verbandsgemeinderat und im Kreistag in Daun, seit 2001 Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz, dort Mitglied des Agrar- und Europaausschusses, Mitglied des Interregionalen Parlamentarischen Rates und der Kommissionen PKK und G10.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz, Mainz
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Kreissparkasse Daun, Daun,
Mitglied des Verwaltungsrates
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".