Josef Göppel, CDU/CSU
Diplomforstingenieur (FH)
1956 bis 1966 Volks- und Realschule. 1966 bis 1972 Forstliche Berufsausbildung, Diplomforstingenieur (FH).
1972 bis 1994 Förster im Revierdienst.
1970 Mitglied im Bund Naturschutz Bayern, 1986 Vorsitzender des Landschaftspflegeverbandes Mittelfranken, 1990 Mitglied der Akademie Ländlicher Raum, 1993 Vorsitzender des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege, 1998 2. Vorsitzender des Fördervereins "Offene Behinderungsarbeit Ansbach-Süd", 2006 Mitbegründung des fraktionsübergreifenden "Zukunftssalon Umwelt" im Deutschen Bundestag.
1967 Eintritt in die Junge Union, 1970 Eintritt in die CSU, 1991 Vorsitzender des Umweltarbeitskreises der CSU. 1972 bis 2004 im Stadtrat Herrieden, 1974 Wahl in den Bezirkstag Mittelfranken, 1990- Berufung in die Bayerische Akademie für den ländlichen Raum, 1994 Wahl in den Bayerischen Landtag, 1996 Wahl in den Kreistag Ansbach, Unterstützer der Global Marshall Plan Initiative.
Mitglied des Bundestages seit 2002.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Absatzfonds der Landwirtschaft, Bonn,
Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Bundesverband Erneuerbare Energien e.V., Paderborn,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
Deutscher Naturschutzring e.V., Bonn,
Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich (bis 27.11.2008)
Deutscher Verband für Landschaftspflege, Ansbach,
Vorsitzender, ehrenamtlich
energiewerk Stiftung, München,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Förderverein Ökologische Steuerreform e.V., München,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
GeoUnion Alfred-Wegener-Stiftung, Bonn,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Stiftung Deutsche Landschaften, Ansbach,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".