Bettina Hagedorn, SPD
Goldschmiedin
1974 Abitur am Preetzer Gymnasium. Bis 1976 Studium der
Sonderpädagogik und Biologie an der Universität Hamburg.
1976 bis 1980 Goldschmiedelehre mit Gesellenbrief, Firma
Gülzau, Plön.
1983 Eintritt in die SPD, 1984 bis 1997 Mitglied im
Ortsvereinsvorstand, seit 1990 Mitglied im SPD-Kreisvorstand
Ostholstein, von 1992 bis 2003 stellvertretende
SPD-Kreisvorsitzende und Landesparteitagsdelegierte, seit 1995
Landesausschussdelegierte und Mitglied im Umweltforum, seit 2001
Bundesparteitagsdelegierte, seit 2003 Mitglied des
Landesvorstandes.
1984 Beginn der kommunalpolitischen Tätigkeit als wählbare Bürgerin und Gemeindevertreterin,1990 bis 1997 Fraktionsvorsitzende, 1994 bis 1997 Stellvertretende Bürgermeisterin, September 1997 bis 2003 Bürgermeisterin; von 1990 bis 2003 Mitglied im Amtsausschuss Schönwalde, Januar 2001 bis 2003 Amtsvorsteherin des Amts Schönwalde.
Seit 1994 Mitglied im Schulverband Bungsberg,
Schulausschussvorsitzende, seit 1997 Mitglied im Zweckverband
Ostholstein (Ver- und Entsorgung) und im Umweltausschuss
(Landesebene) des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages,
Landesdelegierte. 2003 Verleihung der Freiherr- vom- Stein-
Medaille
Mitglied des Bundestages seit 2002; in der 15. Wahlperiode
Hauptberichterstatterin für das BMFSFJ im Haushaltsausschuss
und für das BMI im Rechnungsprüfungsausschuss.
Wissenswertes
Stellv. Sprecherin der AG Kommunalpolitik der SPD Fraktion
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,
Mitglied des Kuratoriums
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Anny-Trapp-Verein e.V., Eutin,
Stellv. Vorsitzende
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".