Marion Seib, CDU/CSU
Dipl. -Verwaltungswirtin (FH)
Realschulabschluß. 1976 Abschluß der Beamtenfachhochschule für Sozialverwaltung München.
1976 bis 1984 Diplom-Verwaltungswirtin (FH) beim Sozialgericht Würzburg, 1984 bis 1989 Familienphase. 1989 bis 1993 Kaufmännische Angestellte im Ingenieurbüro Seib, 1993 bis 2007 Prokuristin der SEIB Ingenieur Consult GmbH & Co. KG. Geschäftsführende Gesellschafterin der Seib KG.
1999 bis 2003 1. Vorsitzende des Caritas-Verbandes Kreis Kitzingen. Bis 2008 Mitglied des Außenwirtschaftsausschusses und der Vollversammlung der IHK Würzburg-Schweinfurt
1972 Eintritt in die Junge Union und CSU, in der Jungen Union
tätig im Landesausschuss und Deutschlandrat; 1995 bis 2009
Bezirksvorsitzende und Landesvorstandsmitglied der Frauen-Union und
Mitglied Bezirksvorstand der CSU Unterfranken. 1996 Mitglied des
Stadtrates in Volkach. 1978 bis 1998 Kreisrätin im Landkreis
Kitzingen.
Mitglied des Deutschen Bundestages 1996 bis 1998, 2002 bis 2005 und
seit 8. November 2007.
> eingetreten am 8. November 2007 für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abg. Georg Fahrenschon
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Prokuristin,
SEIB Ingenieur-Consult GmbH & Co.KG, Würzburg,
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
SEIB Ingenieur-Consult GmbH & Co.KG, Würzburg,
Prokuristin (bis 31.12.2007), monatlich, Stufe 2
Seib KG, Würzburg,
Geschäftsführende Gesellschafterin, monatlich, Stufe 3
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt, Würzburg,
Mitglied der Vollversammlung, ehrenamtlich (bis 24.01.2008)
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Bürgerstiftung Würzburg und Umgebung, Würzburg,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".