Christoph Waitz, FDP
Geschäftsführer
Geboren am 24. Juli 1960 in Heidelberg; evangelisch; verheiratet, zwei Töchter.
1979 Abitur an der Oranienschule Wiesbaden. 1979 bis 1980
Wehrdienst im 5. Wachbataillon BMVg. 1987 erstes Staatsexamen Jura,
1989 zweites Staatsexamen. Rechtsassesor.
1990 bis 1991 tätig als Rechtsanwalt. 1991 bis 1993 Jurist in
einer Rechtsabteilung. Seit 1994 Geschäftsführender
Gesellschafter der Waitz + Richter GmbH.
2005 bis 2008 Kreisvorsitzender der FDP Leipziger Land, seit 2005
Mitglied im Landesvorstand der FDP Sachsen.
Mitglied der Deutsch-Südamerikanischen, der
Deutsch-Kaukasischen und der Deutsch-Polnischen
Parlamentariergruppe, der Parlamentariergruppe der
Arabischsprachigen Staaten des Nahen Ostens und der
Parlamentariergruppe West- und Zentralafrika.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Geschäftsführer,
Waitz + Richter GmbH, Zwenkau
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Waitz + Richter GmbH, Zwenkau,
Geschäftsführer, monatlich, Stufe 1 (bis März 2007)
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums
Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Berlin,
Mitglied des Beirates
Große Kreisstadt Markkleeberg, Markkleeberg,
Mitglied des Stadtrates (bis März 2007)
Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Berlin,
Stellv. Mitglied des Stiftungsrates
7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
Waitz + Richter GbR, Groitzsch
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".