Brigitte Zypries, SPD
Juristin, Bundesministerin der Justiz
1972 bis 1977 Studium der Rechtswissenschaft in Gießen, erste juristische Staatsprüfung, 1977 Referendariat im Landgerichtsbezirk Gießen, 1980 zweite juristische Staatsprüfung.
Bis 1984 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Gießen. Ab 1984 Referentin in der Hessischen Staatskanzlei. 1988 bis 1990 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht, ab 1991 Referatsleiterin. 1995 bis 1997 Abteilungsleiterin in der Niedersächsischen Staatskanzlei.
1997/98 Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales, 1998 bis 2002 Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, seit Oktober 2002 Bundesministerin der Justiz.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Bundesministerin,
Bundesministerium der Justiz, Berlin
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Bundesministerium der Justiz, Berlin,
Bundesministerin, monatlich, Stufe 3
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
ZDF, Mainz,
Mitglied des Fernsehrates
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Aktion Gemeinsinn e.V., Bonn,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Aktive Bürgerschaft e.V., Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Deutscher Behindertensportverband e.V., Duisburg,
Mitglied des Kuratorims, ehrenamtlich
Deutsches Forum für Kriminalprävention, Berlin,
Präsidentin des Kuratoriums, ehrenamtlich
Deutsches Polen-Institut e.V., Darmstadt,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Europäische Rechtsakademie, Trier,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
HSE Stiftung, Darmstadt,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Kultursommer Südhessen e.V., Darmstadt,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".