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Bundeswahlgesetz
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
werden in Artikel 38 die Grundsätze für die Wahlen zum
Deutschen Bundestag festgelegt.
Die Einzelheiten regelt das Bundeswahlgesetz, dass der Deutsche Bundestag verabschiedet hat.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/B/bundeswahlges