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Enquete-Kommission
Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist
der Bundestag verpflichtet, zur Vorbereitung von Entscheidungen
über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe
Enquete-Kommissionen einzusetzen. Die Mitglieder der
Enquete-Kommission werden im Einvernehmen der Fraktionen
benannt. Enquete-Kommissionen bestehen aus Abgeordneten und
externen Sachverständigen. Sie legen dem Bundestag Berichte
und Empfehlungen bis zum Ende der Wahlperiode vor. Auf deren
Grundlage kann der nächste Bundestag darüber entscheiden,
ob die Enquete-Kommission ihre Arbeit fortsetzt.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/E/enquete