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Nachwahl
Für eine Nachwahl kann es zwei Gründe
geben. Entweder konnte die Wahl in einem Wahlkreis oder Wahlbezirk
nicht stattfinden, z.B. wegen einer Naturkatastrophe, oder ein
zugelassener Wahlkreiskandidat starb noch vor der Bundestagswahl.
Im ersten Fall muss die Wahl in diesem Wahlbezirk oder Wahlkreis innerhalb von 3 Wochen nach der Bundestagswahl nachgeholt werden, im zweiten Fall innerhalb von 6 Wochen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/N/nachwahl