In einer Luxemburger Abtei unterzeichneten Rumänien und Bulgarien vor zwei Jahren die Verträge über ihren Beitritt zur Europäischen Union. Als offizieller Aufnahmetermin in den Kreis der 25 EU-Staaten wurde in dem 800 Seiten umfassenden Vertragswerk der 1. Januar 2007 genannt. Dabei wurde allerdings eine Sonderklausel eingebaut: Erfüllen eines oder auch beide Länder die in den Verträgen zugesagten Reformen nicht, kann der Beitritt um ein Jahr, auf den 1. Januar 2008, verschoben werden - allerdings nur um zwölf Monate.
Nach einer entsprechenden Empfehlung auf dem EU-Gipfeltreffen in Helsinki waren die Beitrittsverhandlungen mit den beiden Ländern im Jahr 2002 aufgenommen und nach zweijähriger Dauer 2004 erfolgreich beendet worden. Voraussetzung für einen Beitritt zur Europäischen Union ist, dass die jeweiligen Länder sowohl bestimmte politische und wirtschaftliche Kriterien erfüllen, als auch alle bereits vorhandenen Rechtsvorschriften, den so genannten Acquis Communautaire, übernehmen. In den Monitoring-Berichten der Kommission werden die Fortschritte der Länder bewertet, die diese Länder seit der Unterzeichnung des jeweiligen Beitrittsvertrages erfüllt haben. Trotz großer Bemühungen gibt es in beiden Ländern nach Auffassung der EU-Kommission weiteren Handlungsbedarf (siehe auch Seite 9 und Seite 12). In Bulgarien werden unter anderem Reformen im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, für die Eindämmung der Korruption und im Justizbereich angemahnt. Im Nachbarland Rumänien müssen Rechtsnormen bei der Lebensmittelsicherheit und im Steuersystem durchgesetzt werden. Auch der Schutz der Menschenrechte, muss weiter verbessert werden. Eine Empfehlung über den genauen Zeitpunkt des Beitritts wird die Kommission voraussichtlich im Oktober abgeben.