Menschenrechte. Die Bildung des Menschenrechtsrates stellt eine "gute Grundlage" zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes durch die Vereinten Nationen (UN) und ihre Mitgliedsstaaten dar. Darin war sich die Mehrheit des Parlaments am 29. Juni einig. CDU/CSU und SPD hatten dazu einen Antrag ( 16/1891) vorgelegt.
Der Bundestag äußerte die Erwartung, dass aus den Vorgaben der UN-Generalversammlung ein "effektives und glaubwürdiges Menschenrechtsgremium" gemacht wird. Er bedauerte, dass die USA sich nicht
zu einer Kandidatur entschlossen habe. Festzustellen sei weiterhin, dass einige Länder gewählt worden seien, die "erhebliche Defizite" bei der Einhaltung der Menschrechte aufwiesen (zum Beispiel Kuba, die Volksrepublik China und Saudi-Arabien). Das Parlament forderte den neuen Menschenrechtsrat auf, das ihm von der UN-Generalversammlung erteilte Mandat zu nutzen und sich zu einem "unabhängigen, unparteiischen, glaubwürdigen und objektiven Gremium" für den Menschenrechtsschutz zu entwickeln.
Mit überwältigender Mehrheit abgelehnt wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/1968). In ihm wurde die Regierung aufgefordert, sich innerhalb des Menschenrechtsrates für den Erhalt der Länderresolutionen einzusetzen. Ein Teil der Mitglieder des Rates wolle diese abschaffen, erklärten die Grünen.
Im Rat müsse die Regierung sich gleichzeitig "intensiv" für eine weitestgehende Beteiligung der Nichtregierungsorganisationen einsetzen. Die Grünen erklären, im neuen Menschenrechtsrat bestehe die "historische Chance", Menschenrechte zu einer "tragenden Säule" im System der Vereinten Nationen werden zu lassen.
Der Bundestag müsse die Chance begrüßen, die der neue Rat für eine tatsächliche Verbesserung gegenüber der Arbeit der alten Menschenrechtskommission biete. Dazu sei unter anderem eine transparente und genaue Überprüfung der Menschenrechtsstandards der Mitgliedstaaten erforderlich. Im Falle schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen sei die Aussetzung der Mitgliedschaft zu verlangen.
Es sei zudem darauf hinzuwirken, dass die Informationen zur Menschenrechtslage in den zu überprüfenden Ländern auch opfernahe und staatsunabhängige Institutionen berücksichtigt würden. Gegenüber den USA müsse die Regierung ferner die Bedeutung ihrer konstruktiven Mitarbeit im neuen Menschenrechtsrat betonen.