Auswärtiges. Das Parlament hat ein Ende der Gewalt in Uganda gefordert. Auf Antrag der Fraktionen von Union, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grüne ( 16/1973) forderte der Bundestag am 29. Juni die Regierung auf, die ugandische Regierung müsse den Konflikt mit der "Lord's Resistance Army" (LRA) rechtsstaatlich bewältigt werden.
Die Regierung in Kampala müsse dabei unterstützt werden, die Zivilbevölkerung wirksam zu schützen. Nach Auffassung des Parlaments terrorisiert die LRA, eine "vornehmliche kriminelle Organisation", seit nunmehr 20 Jahren den Norden Ugandas. Unter ihrer beispiellosen Gewalt und den Auseinandersetzung mit der ugandischen Armee, der Uganda People's Defence Force, leide vor allem die Zivilbevölkerung.
Dörfer und Felder würden niedergebrannt, Menschen misshandelt, Frauen und Mädchen vergewaltigt und Kinder entführt. Mehr als 1,6 Millionen Menschen seien durch den Krieg entwurzelt, aus ihren Dörfern vertrieben und in Flüchtlingslagern zwangsinterniert worden. Allein in den vergangenen zweieinhalb Jahren hätten die Rebellen mehr als 10.000 Kinder verschleppt und sie als Kindersoldaten eingesetzt. Diese Kinder kehrten traumatisiert in ihre Dörfer zurück und würden mitunter von ihren Familien als Mörder und ehemalige Rebellen verstoßen.
Deshalb gelte es nicht nur, bei der ugandische Regierung Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen "dringend" anzumahnen, sondern sich auch für die Auflösung der Lager der ugandischen Flüchtlinge im Norden des Landes einzusetzen und auf eine "überprüfbare" Wiederansiedlung der Menschen in ihren Heimatgebieten zu drängen. Ferner müsse sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die fünf Rädelsführer der LRA, gegen die der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag Haftbefehle erlassen habe, auch tatsächlich verhaftet würden.
Die Fraktion Die Linke hatte einen Antrag ( 16/1976) eingereicht, der dasselbe Ziel verfolgte. Dieser wurde vom Bundestag abgelehnt.