Arbeit und Soziales. Die Fraktionen von Die Linke und FDP sind mit Vorhaben zum Arbeitskampfrecht gescheitert. Weder ein Gesetzentwurf der Linksfraktion ( 16/856) noch ein Antrag der Liberalen ( 16/953) erhielten am 29. Juni im Bundestag eine Mehrheit.
Die Linke wollte erreichen, dass Arbeitnehmer, die von "kalten Aussperrungen" betroffen sind, künftig wieder Kurzarbeitergeld erhalten sollen. Von einer "kalten Aussperrung" spricht man, wenn in einem Abnehmer- oder Zulieferbetrieb eines bestreikten Betriebes zum Beispiel wegen Materialmangels die Arbeit ruhen muss. Eine seit 1986 geltende Regelung verwehrt den Arbeitsagenturen, in diesem Fall Kurzarbeitergeld zu zahlen.
Der FDP-Antrag hatte zum Ziel, das Arbeitskampfrecht einzuschränken. Im einzelnen forderten die Abgeordneten eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Ausschluss von Streikmaßnahmen bei einer konkreten erheblichen Gefahr für Leben, Gesundheit und Freiheit. Zudem müssten die zuständigen Stellen ermächtigt werden, bei Arbeitskämpfen Maßnahmen zu ergreifen, die die Notfallversorgung der Bevölkerung und den Einsatz von Katastrophenschutz, Rettungsdiensten und Feuerwehren sicherstellen.