Ernährung und Landwirtschaft. Abgelehnt hat der Ernährungsausschuss bei Enthaltung von FDP und Linksfraktion am 28. Juni eine Initiative von Bündnis 90/Die Grünen, nach der die Beiträge zur Gewässerunterhaltung bundesweit nach der Nutzungsart differenziert werden sollten.
In ihrem Entwurf einer Änderung des Wasserverbandsgesetzes (16/1642) hatten die Grünen zu bedenken gegeben, dass der Wasserabflussbedarf in Abhängigkeit der Nutzung des Flächentyps variiere und dementsprechend unterschiedlich berechnet werden sollte. Zurzeit müssten sich Eigentümer von Wald- und Naturschutzflächen in mehreren Bundesländern, vor allem aber in Brandenburg, in der gleichen Höhe an den Kosten für die Gewässerunterhaltung beteiligen wie die Eigentümer landwirtschaftlicher und bebauter Flächen. Dies sei nicht gerechtfertigt, weil bei Wald- und Naturschutzflächen nicht in gleichem Maß die Abführung des Wassers gewährleistet werden müsse wie bei den landwirtschaftlichen und bebauten Flächen. Ziel sei eine gerechtere Beitragsbelastung zwischen den Grundstückseigentümern. In den Ausschussberatungen vertrat die Union die Ansicht, dass die Angelegenheit bei den Wasser und Bodenverbänden in guten Händen sei und in Naturschutzgebieten ebenfalls ein Wasserabfluss bestehe.
Die SPD verwies auf die von Bund und Ländern gewünschte Entflechtung der Kompetenzen im Rahmen der Föderalismusreform und erkannte keine Zuständigkeit des Bundes in Sachen Beitragsbemessung für Gewässerunterhaltung. Brandenburg stehe in der Pflicht hierfür eine politische Lösung zu finden, so die SPD. Auch Die Linke hielt die Suche nach einer Lösung "vor Ort" für geeignet, dem Problem beizukommen. Sie warnte davor, die Beteiligten gegeneinander auszuspielen.
Es erscheine nicht richtig, so pflichtete auch die FDP bei, etwas auf Bundesebene zu regeln, was von Brandenburg selbst geregelt werden könne. Prinzipiell halte man aber die Zielrichtung des Antrags für richtig, so die Fraktion weiter. Die Liberalen forderten die große Koalition in Brandenburg auf, "ihre Unfähigkeit" zu überwinden und das Wasserhaushaltsgesetz zu verändern.